Gifhorn. Wie die Kreisverwaltung am Montag mitteilte, trifft der Landkreis Gifhorn präventive Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Um einen frühen Ausbruch der ASP bei Wildschweinen erkennen zu können, müssen von möglichst vielen erlegten Wildschweinen Blutproben genommen und in einem Labor auf das Virus hin untersucht werden. Aus diesem Grund zahlt die Kreisverwaltung ab dem 1. April 2022 jedem Jäger eine Pauschale von fünf Euro, der mit seiner Trichinenprobe auch eine Blutprobe des im Landkreis Gifhorn getöteten Wildscheines abgibt.
„Ich appelliere an alle Jägerinnen und Jäger unseren Präventivmaßnahmen nachzukommen“, sagt Landrat Tobias Heilmann. „Eine Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest ist äußerst wichtig, da ein Ausbruch der Krankheit im Landkreis Gifhorn tiefgreifende Einschränkungen für Schweinehalter, Landwirte und Jäger hätte.“
Neben den Blutproben ist zur Früherkennung auch jedes Stück Fall- oder Unfallwild sowie jedes krank erlegte Tier von den Jägern zu beproben. Hierfür stehen bei der Kreisverwaltung Blutröhrchen und Tupferproben bereit. Sollten diese Arten der Probenahme nicht möglich sein, müssen den Tieren Organproben entnommen werden. Probenmaterial stellen das Veterinäramt und die Hegeringleiter zur Verfügung. Bei Fragen kann sich an das Veterinäramt unter der Telefonnummer 05371/82-391 oder per E-Mail an veterinaeramt@gifhorn.de sowie an den Kreisjägermeister gewendet werden.
Die Afrikanische Schweinepest
Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine sehr gefährliche Tierseuche, die nur Wildschweine und Hausschweine betreffen kann. Die Übertragung der ASP erfolgt von Schwein zu Schwein oder wenn Haus- oder Wildschweine Produkte aufnehmen, die aus dem Fleisch infizierter Schweine hergestellt wurden. Dies kann beispielsweise durch weggeworfene Fleisch- oder Wurstreste geschehen. Das Virus – welches die Afrikanische Schweinepest auslöst – ist sehr temperatur- und sonnenstrahlenresistent und kann bis zu mehreren Monaten in Blut, Fleischgewebe und Knochen überleben.
Ein Ausbruch der ASP brächte erhebliche Maßnahmen mit sich. Unter anderem müssten um den Fundort herum verschieden große Restriktionsgebiete (mit einem vier, 15 und 30 Kilometer Radius) gebildet werden, welche starke Einschränkungen für Schweinehalter, Landwirte, Jäger und die Bevölkerung zur Folge hätte. Je früher ein Ausbruch erkannt wird, desto eher besteht die Möglichkeit diesen Ausbruch einzugrenzen, in dem eingegrenzten Gebiet zu halten und möglichst dort auch zu tilgen. Lebt ein infiziertes Schwein noch, besteht nur eine geringe Übertragungsquote. Ist das Schwein jedoch an der Krankheit gestorben, könnten sich viele Wildschweine an den toten Tieren durch Anfressen oder Beriechen anstecken.
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