Braunschweig. Die elektronische Patientenakte für sämtliche medizinischen Versorger auf einen Blick? Mit dem sogenannten E-Health-Gesetz soll nach einem Jahrzehnt der Planung die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen vorangetrieben werden, um Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung zu verbessern.
Mehr Transparenz, eine optimierte Kommunikation zwischen Ärzten und schnelle medizinische Anwendungen – so soll das neue E-Health-Gesetz die medizinische Versorgung in Deutschland verbessern. Um über den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zu sprechen, besuchten nun die CDU-Bundestagsabgeordneten Carsten Müller, Maik Beermann und Dr. Katja Leikert das Peter L. Reichertz Institut für Medizinische Informatik in Braunschweig. Instituts-Direktor Prof. Dr. Reinhold Haux schilderte seine Ansicht über den Entwurf, der unter anderem den Informationsaustausch zwischen ambulanten und stationären medizinischen Einrichtungen sowie Krankenkassen erleichtern soll. Zwar sei sehr der Entwurf noch "etwas weich", wäre jedoch ein nötiger und wichtiger Schritt zur Verbesserung der Vernetzung, so Haux.
Ein Thema, das im Zusammenhang mit der Telemedizin einhergeht, ist die Sicherheit der Patientendaten. So müssen die Angaben zu der Patienten extrem gut geschützt werden, ähnlich des Systems im Bereich des Online-Banking. Vorerst liegt jedoch der Referentenentwurf vor, der Ende Mai durch das Kabinett gehen soll. Ein Termin zur Verabschiedung des E-Health-Gesetzes liegt noch nicht vor.
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