Wolfsburg/Gifhorn. Wie das Landesarbeitsgericht am heutigen Dienstag mitteilt, verhandelt es über den Antrag des "Zentrum - Die alternative Gewerkschaft e. V." auf Gestattung einer Vertrauenskörperwahl.
In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es, dass dessen 11. Kammer am 12. Mai über die Berufung des "Zentrum - Die alternative Gewerkschaft e. V." gegen die Abweisung seines Antrages auf Gestattung einer Vertrauenskörperwahl und damit zusammenhängende Werbe-, Informations- und Zugangsrechte verhandelt.
Gewerkschaft klagt gegen Volkswagen Group Services
Bei dem Kläger, der Pseudogewerkschaft mit AfD-Nähe, handele es sich um eine derzeit nicht tariffähige Arbeitnehmervereinigung. Nach seiner Satzung verfolgt er den Zweck der Wahrung und Förderung der Interessen aller Arbeitnehmer in der Achsenproduktion der Volkswagen Group Services – einer hundertprozentigen VW-Tochter – in Isenbüttel – die Beklagte in dieser Verhandlung.
Die Pseudogewerkschaft wollte im September 2024 aus ihren Reihen Vertrauensleute für das Werk Isenbüttel wählen lassen und dementsprechend Werbung machen. Die VW-Tochter untersagte diese Aktivitäten und hat bestritten, dass der Kläger überhaupt Mitglieder hat, die bei ihr, insbesondere im Betrieb in Isenbüttel, als Arbeitnehmer beschäftigt sind. Die Wahl von Vertrauensleuten sei nicht erforderlich, solange es keine Mehrzahl an Vereinsmitgliedern bei ihr gebe.
Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte die Klage der Pseudogewerkschaft abgewiesen, unter anderem weil sie kein Mitglied im Betrieb in Isenbüttel vorzuweisen hatte.

