Althusmann äußert sich zu Umweltmaßnahmen beim Bau der A39

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Der Lebensraum der Otter soll geschützt werden. Symbolfoto: Alexander Panknin/Pixabay
Der Lebensraum der Otter soll geschützt werden. Symbolfoto: Alexander Panknin/Pixabay

Wolfsburg/Gifhorn. Nachdem im April für die A39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg der erste Planfeststellungsbeschluss ergangen ist, beginnt die Straßenbaubehörde (NLStbV) nun damit, durch die sogenannten CEF-Maßnahmen („continous ecological functionality-measures") die Umweltverträglichkeit des Projektes sicherzustellen. Dazu äußerte sich nun Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann.


"Wir können an diesen Maßnahmen erkennen, dass der Neubau einer Autobahn mehr ist als nur die Versiegelung von Landschaft durch Beton oder Asphalt", so Althusmann. Mit den nun beginnenden Arbeiten würden diebereits heute vorhandenen ökologischen Strukturen aufgewertet werden und dafür gesorgt, dass dieses wichtigen Infrastrukturprojekt ökologisch verträglich ist. Gleichzeitig nutze damit die Zeit, bis mit dem eigentlichen Bau der Autobahn beginnen können.

Die erste Maßnahme für die A39 betrifft die Passierbarkeit der L289 für den Fischotter. Die Maßnahme sei von dem für das Projekt geltenden ausgesetzten Sofortvollzug im Zusammenhang mit den eingegangenen Klagen ausgenommen, da sie zeitnah erfolgen müsse, um die Fertigstellung der Autobahn insgesamt nicht zu verzögern.

In diesem Sinne sind weitere vorbereitende ökologische Maßnahmen, wie beispielsweise das Einrichten von Lerchenfenstern, geplant.

Was ist konkret vorgesehen?


Auch die Aufweitung des Bullergrabenbauwerks im Zuge der L289 bei Lessien steht im Fokus. Der Biotopkomplex Bullergraben stelle eine wichtige Verbindungsachse und Vernetzungsstruktur im vorhandenen Fließgewässersystem dar.

Die Passierbarkeit der L289, insbesondere für den Fischotter, müsse in Verbindung mit dem Bau der A39-Brücke „Bullergraben" optimiert werden, um die Funktionalität des Biotopkomplexes Bullergraben zu sichern und zu verbessern. Dies geschehe unter anderem mit der Schaffung einer Querungshilfe für den Fischotter durch Umbau und entsprechende Gestaltung des Brückenbauwerks am Bullergraben im Verlauf der L289.

Für den Bau der A39-Brücke „Bullergraben" ist eine frühzeitige Fertigstellung der Querungshilfe der L289 für den Fischotter erforderlich. Um den Verkehr auf der L289 während der Bauzeit weitestgehend aufrechterhalten zu können, werde zunächst eine provisorische Umfahrung hergestellt. Diese Arbeitensollen in der 39. Kalenderwoche beginnen. Nach Fertigstellung des Bauwerks solldie Umfahrung wieder zurück gebaut werden.


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