Die Neufassung der Finanzhilfeverordnung für Schulen in freier Trägerschaft (FinHVO) des Kultusministeriums liegt nun vor und wird in Kürze zur Verbandsanhörung freigegeben.
Kultusminister Dr. Bernd Althusmann sagte: „Wir passen rückwirkend zum 1. August 2012 die Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft an. Damit tragen wir der Einführung des achtjährigen Gymnasiums und weiteren Änderungen im öffentlichen Schulwesen Rechnung. Wie es stets gängige Praxis war, übertragen wir diese Änderungen entsprechend auf die Schulen in freier Trägerschaft. Durch die Neuberechnung der Finanzhilfe haben Schulträger und Schulen Planungssicherheit für die Zukunft. Die Landesregierung ist und bleibt ein verlässlicher Partner für die Schulen in freier Trägerschaft." Der Minister kündigte außerdem an, dass es auch weiterhin stets eine enge Abstimmung mit den Trägern der Schulen bezüglich der Finanzierungsfragen geben werde.
Niedersachsen unterstützt die mehr als 300 allgemein und berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft allein im Haushaltsjahr 2012 mit rund 290 Millionen Euro, 2013 werden es rund 294 Millionen Euro sein - das sind rund 56 Millionen Euro mehr als noch 2008.
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