Analyse: So häufig klagen Arbeitnehmer und -geber in Braunschweig

Ob bei Kündigungsschutz, Vergütungsansprüchen oder Abmahnungen: Zahlreiche Streitigkeiten am Arbeitsplatz landen regelmäßig vor Gericht.

Das Arbeitsgericht Braunschweig in der Grünewaldstraße. Archivbild
Das Arbeitsgericht Braunschweig in der Grünewaldstraße. Archivbild | Foto: Matthias Kettling

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Region. Ob bei Kündigungsschutz, Vergütungsansprüchen oder Abmahnungen: Jährlich müssen Streitigkeiten am Arbeitsplatz an Deutschlands Arbeitsgerichten geklärt werden. 2025 wurden durchschnittlich 9,4 Verfahren pro 1.000 Beschäftigten eingeleitet – der höchste Wert seit fünf Jahren. Das zeigt ein Vergleich des Verbraucherportals Allright, bei dem über 1,78 Millionen Urteilsverfahren analysiert wurden.



Demnach liegt die Klage-Quote beim Arbeitsgericht Braunschweig, das für alle Städte und Landkreise unserer Region zuständig ist, bei durchschnittlich 8,4 Verfahren pro 1.000 Beschäftigten. Gegenüber dem Tiefstwert von 5,7 im Jahr 2022 ist das ein Sprung um 47 Prozent, wie es in einer Pressemitteilung von Allright heißt.

Höhepunkt im Corona-Jahr


Im Jahr 2025 haben Deutschlands Arbeitsgerichte 327.119 Urteilsverfahren abgeschlossen. Bezogen auf die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entspricht das 9,4 Klagen je 1.000 Beschäftigten. Höher lag diese Klage-Dichte zuletzt im Corona-Jahr 2020 mit 10. Den Tiefstwert gab es 2022 mit 7,5 Klagen je 1.000 Beschäftigte. Seither ist der Wert um rund ein Viertel gestiegen.

Das Arbeitsgericht Wiesbaden verzeichnet die höchste Klage-Dichte: 6.393 abgeschlossene Urteilsverfahren im Jahr 2025 entsprechen einer Dichte von 25,1 Klagen pro 1.000 im Gerichtsbezirk registrierten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. In der hessischen Landeshauptstadt werden allerdings auch sämtliche Beitragsklagen gegen Baubetriebe in Westdeutschland verhandelt.

Dieses Bundesland ist auffällig


Auch Wuppertal und Gelsenkirchen gehören mit durchschnittlich 16,9 beziehungsweise 15,1 Verfahren pro 1.000 Beschäftigten zu den Städten mit der höchsten Klage-Quote. Auf den Plätzen vier und fünf liegen Eberswalde mit 13,9 und Solingen mit einer Klage-Dichte von 13,7. Komplettiert wird die Top Ten durch Iserlohn (13,2), Bochum (13,0), Dortmund (12,8), Mönchengladbach (12,7) und Duisburg (12,3). Somit liegen acht der zehn Spitzenreiter in Nordrhein-Westfalen.

Deutlich seltener gehen Arbeitnehmer und -geber in Frankfurt (Oder) vor das Arbeitsgericht: Die Quote in der brandenburgischen Stadt liegt mit durchschnittlich 5,7 Verfahren pro 1.000 Beschäftigten am niedrigsten. Auch in Ulm müssen Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Abmahnungen nur selten vor Gericht geklärt werden (6,3 Verfahren). Es folgen Münster mit 6,9 sowie Chemnitz und Rosenheim mit jeweils 7.

Zahlen überraschen nicht


„Dass die Arbeitsgerichte so viele Urteilsverfahren abschließen wie seit fünf Jahren nicht mehr, überrascht mich nicht unbedingt. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist angespannt, viele Unternehmen müssen sparen, bauen Stellen ab oder strukturieren ganze Bereiche neu. Entsprechend viele Beschäftigte sind derzeit mit Kündigungen, Abfindungen oder Aufhebungsverträgen konfrontiert", sagt Paul Krusenotto, Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperte bei Allright.

Betroffenen empfiehlt Krusenotto, nicht lange abzuwarten und insbesondere eine Kündigung möglichst schnell juristisch prüfen zu lassen. Wer dagegen vorgehen möchte, habe dafür nämlich nur drei Wochen ab Zugang Zeit. Danach gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, selbst wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre. Beschäftigte sollten sie deshalb nicht vorschnell hinnehmen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, denn häufig lasse sich noch etwas erreichen, beispielsweise der Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine bessere Abfindung.

Sämtliche relevanten Untersuchungsergebnisse findet man hier.

Über die Untersuchung


Für den Vergleich hat Allright die statistischen Berichte zur Arbeitsgerichtsbarkeit der Jahre 2020 bis 2025 ausgewertet. Erfasst wurde der Geschäftsanfall aller deutschen Arbeitsgerichte mit Fokus auf die erledigten Urteilsverfahren. Um ein vergleichbares Bild der regionalen Streithäufigkeit zu zeichnen, wurden diese Verfahrenszahlen ins Verhältnis zur Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im jeweiligen Gerichtsbezirk gesetzt (Anzahl der Klagen pro 1.000 Beschäftigten).

Die Beschäftigtenzahlen stammen aus der Regionalstatistik der Bundesagentur für Arbeit (Stichtag jeweils 30. Juni). Sie liegen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte vor. Die Bezirke wurden deshalb aus den Landesgesetzen und Rechtsverordnungen zur Arbeitsgerichtsbarkeit aller 16 Bundesländer rekonstruiert und die Beschäftigtenzahlen der zugehörigen Kreise und Städte aufsummiert (Stand der Datenerhebung: 07. September 2026).