Anhörung per Videokonferenz soll mögliche Haftentlassung erleichtern

Dazu wurde eine Bundesratsinitiative beschlossen.

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Region. Niedersachsen will die Durchführung von Anhörungen von Strafgefangenen vor einer möglichen Entlassung erleichtern. Zu diesem Zweck soll künftig Videotechnik zum Einsatz kommen. Dies würde die langen Anfahrten von Inhaftierten zum zuständigen Gericht unnötig machen und eine vorzeitige Haftentlassung ermöglich - auch ohne lange Anfahrtswege. Das Kabinett hat am heutigen Dienstag eine entsprechende Bundesratsinitiative dazu beschlossen. Dies berichtet die Niedersächsische Staatskanzlei.


Das Problem: Bislang ist ein Verurteilter vor einer vorzeitigen Haftentlassung auf Bewährung durch ein Gericht grundsätzlich mündlich anzuhören. Das Gericht entscheidet dann darüber, ob eine vorzeitige Haftentlassung in Betracht kommt - oder eben nicht. Gleiches gilt für den Fall, wenn eine Strafaussetzung auf Bewährung widerrufen werden soll. Befindet sich eine Person jedoch in einer Justizvollzugsanstalt, so muss sie für den Termin der Anhörung zum zuständigen Gericht gebracht werden. Im Flächenland Niedersachsen kommen hier jährlich viele Kilometer zusammen; die Kapazitäten vieler Mitarbeiter im Justizvollzug werden dadurch gebunden, denn die Sicherheit muss gewährleistet sein. Der Einsatz von Videokonferenztechnik ist in diesen Fällen jedoch bislang gesetzlich nicht geregelt und deshalb nur mit Zustimmung des Verurteilten möglich. Aus diesem Grund schlägt Niedersachsen eine Änderung der Strafprozessordnung vor, um die Möglichkeit einer Anhörung per Videokonferenz gesetzlich zu verankern.

Justizministerin Barbara Havliza: „Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Betroffenen können angehört werden, ohne dass sie aufwändig per Gefangenentransport durch die Gerichtsbezirke gefahren werden müssen - ein Aufwand, der auch Sicherheitsrisiken birgt. Für alle Beteiligten wird so die Terminierung erleichtert, die Verfahren werden beschleunigt und es spart Kosten. Auch in vielen anderen Bereichen der Justiz ist die Videokonferenz schon möglich, zum Beispiel bei der Zeugenvernehmung. Wir bewegen uns also technisch auf bekanntem Terrain. Die COVID-19-Pandemie zeigt uns anschaulich, wie wichtig und notwendig die Ausnutzung der technischen Möglichkeiten im Justizalltag sind."


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