Braunschweig. Wegen Mordes in einem und versuchten Mordes in zwei Fällen hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen einen 35-Jährigen Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Braunschweig erhoben. RegionalHeute.de hatte über den Fall berichtet.
Diesem wird zur Last gelegt, am 19.1.2015 nach gemeinsamem Alkoholkonsum in der Wohnung eines seiner Opfer zunächst mit Tötungsvorsatz einem schlafenden 54-jährigen Besucher mit einem Küchenmesser lebensbedrohliche Verletzungen beigebracht zu haben. In der Annahme, dieses Opfer getötet zu haben, habe er sich sodann dem ebenfalls aufgrund des Alkoholkonsums schlafenden 51-jährigen Wohnungsinhaber zugewandt, dem er mit Hilfe des Messers tödliche Verletzungen im Halsbereich zugefügt haben soll. Am 28.2.2015 soll der Angeschuldigte einem 77-jährigen Nachbarn in Tötungsabsicht das Messer an den Hals gesetzt haben. Diesem Opfer gelang es jedoch, dem Angeschuldigten das Messer zu entwinden. Der Angeschuldigte bestreitet die ihm zur Last gelegten Taten. Nachdem zunächst gegen den 54-jährigen Verletzten dringender Tatverdacht bestand, befindet sich nach Eingang weiterer Zeugenaussagen, insbesondere der Angaben des geschädigten 77-Jährigen, nunmehr der Angeschuldigte aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Braunschweig seit 14.3.2015 in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Angeschuldigten eine lebenslange Freiheitsstraf
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