Arbeitsamt kritisiert: "Arbeitslosigkeit ist kein Vorruhestand“


Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist an konkrete Bedingungen und Pflichten geknüpft. Symbolbild: pixabay
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist an konkrete Bedingungen und Pflichten geknüpft. Symbolbild: pixabay | Foto: Pixabay

Wolfsburg/Gifhorn/Helmstedt. Medienberichten zur Folge baut das "Vorruhestandsmodell" der Sparkasse Hildesheim-Goslar-Peine darauf, dass die Beschäftigten bis zum Erreichen des Rentenalters Arbeitslosengeld beziehen. In diesem Zusammenhang macht die Arbeitsagentur deutlich, dass allein zur Überbrückung zwischen Arbeitsleben und Altersrente kein Arbeitslosengeld geleistet werde.


Wiebke Saalfrank von der Pressestelle der Agentur für Arbeit Helmstedt:"Arbeitslosigkeit ist kein Vorruhestand. Und Arbeitslosengeld ist keine Brücke zwischen Arbeitsleben und Rente. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist an gewisse Rechte und Pflichten geknüpft. Unter anderem muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und sich auch aktiv um eine neue Anstellung bemühen. Angesichts einer derzeit guten Lage auf dem hiesigen Arbeitsmarkt gibt es durchaus auch Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitsuchende."

Folgen bedenken


Saalfrankrät Betroffenen, sich vorab genau erkundigen, welche Konsequenzen auf sie zukommen. Wer beispielsweise einem Aufhebungsvertrag zustimmt, muss mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen. Auch die Folgen für die Rente sollten berücksichtigt werden. "Wir empfehlen allen Betroffenen, eine Beratung bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen. Außerdem sollten sie Informationen ihrer Rentenversicherung einholen."

Nach Aussage von Saalfrank seinen der Agentur für Arbeit bislang keine andere Unternehmen bekannt, die ebenfalls nach diesem Modell verfahren. "Aber das schließt nicht aus, dass Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hinweisen."


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