Region. Wer kurz vor der Rente den Job verliert und keine neue Beschäftigung mehr findet, hat zwei Möglichkeiten: In Rente gehen oder Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen. Worauf bei der Entscheidung geachtet werden sollte, erklärte der Sozialverband Deutschland (SoVD) in einer Pressemitteilung.
Werden Arbeitnehmer arbeitslos, kurz bevor sie das Regelrentenalter erreicht haben und finden keinen neuen Job mehr, können sie ab dem 63. Lebensjahr vorzeitig die Rente beantragen – sofern sie weitere Voraussetzungen für den vorzeitigen Rentenbezug erfüllen. Allerdings besteht bei vielen auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. „Für den Bezug von Arbeitslosengeld I spielt es keine Rolle, ob Betroffene bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen könnten“, sagt Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. Diese Möglichkeit solle auf jeden Fall in Betracht gezogen werden, da eine Beantragung der Leistungen einige Vorteile mit sich bringe.
Abschläge von bis zu 14,4 Prozent
Bei einem vorgezogenen Renteneintritt müssen Betroffene häufig Abschläge von bis zu 14,4 Prozent in Kauf nehmen. „Im Gegensatz dazu erhöht der Bezug von Arbeitslosengeld I die spätere Rente, da auch die Arbeitslosenzeit als Versicherungszeit angerechnet wird. Die Arbeitsagentur zahlt auf der Grundlage von 80 Prozent des letzten Bruttogehalts auf das Rentenkonto ein“, informiert Bursie. Zudem falle das Arbeitslosengeld I oft höher aus als die vorgezogene Altersrente. Ein Anspruch auf die Leistungen besteht für 24 Monate und höchstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Weitere Beratung
Bei weiteren Fragen rund um das Thema „Rente“ unterstützen die Berater des SoVD in Braunschweig. Der SoVD ist telefonisch unter 0531 480 760 erreichbar. Weitere Kontaktdaten auf www.sovd-braunschweig.de.
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