Ataman verlangt längere Beschwerdefristen bei Diskriminierung

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman, fordert, die Beschwerdefrist bei Diskriminierung von zwei auf zwölf Monate zu verlängern. "Wer diskriminiert wird, braucht Zeit - und keinen Zeitdruck", sagte Ataman dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

von


Ferda Ataman (Archiv)
Ferda Ataman (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman, fordert, die Beschwerdefrist bei Diskriminierung von zwei auf zwölf Monate zu verlängern.


"Wer diskriminiert wird, braucht Zeit - und keinen Zeitdruck", sagte Ataman dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Während Menschen in den meisten europäischen Ländern eine Frist von drei bis fünf Jahren haben, um sich gegen eine Diskriminierung zu wehren, sind es in Deutschland nur zwei Monate. Ich plädiere für eine Frist von mindestens zwölf Monaten. Dann können Menschen auch in Deutschland das Erlebte verarbeiten, sich beraten lassen und überlegte Entscheidungen treffen."

Ataman bezeichnete dies als hilfreich, auch für die Lösung von Konflikten. "Die kurze Frist eskaliert Konflikte, vor allem gegenüber dem Arbeitgeber. Einige fühlen sich genötigt, schnell zu klagen, obwohl sie lieber eine außergerichtliche Lösung möchten. Eine längere Frist würde Betroffenen und Unternehmen helfen, weil sie mehr Zeit für Lösungen bietet, um nicht vor Gericht zu landen", sagte sie.

Als Beispiel nannte die Antidiskriminierungsbeauftragte Fälle von sexueller Belästigung. Hier gebe es Ungleichbehandlungen. "Bei einem Verkehrsunfall haben Menschen drei Jahre Zeit, rechtliche Schritte einzuleiten, bei sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz nur zwei Monate - wie kann das sein?", sagte Ataman.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht vor, dass Menschen ihre Ansprüche innerhalb von zwei Monaten nach einem Vorfall geltend machen müssen, indem sie von den Verantwortlichen beispielsweise Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz oder Entschädigung fordern. Wird die Frist versäumt, erlöschen die Ansprüche dauerhaft - unabhängig davon, wie gravierend die Diskriminierung war. Das AGG regelt allein Situationen am Arbeitsplatz sowie bei der Nutzung von privaten Dienstleistungen und Gütern. Staatliches Handeln ist davon nicht erfasst.

Themen zu diesem Artikel


Unfall