Auch Oberverwaltungsgericht Lüneburg kippt Fahrraddemo auf A39

Die Klima-Aktivisten hatten gegen das Verbot der Fahrraddemo auf der A39 Einspruch erhoben - erhört wurden sie aber nicht.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Lüneburg/Wolfsburg. Eigentlich sollte es wie geplant am morgigen Sonntag losgehen. Eine Gruppe von Klima-Aktivisten, die sich gegen den Ausbau der A39 und das neue VW-Trinity-Werk aussprechen, hatten zur Demo gerufen: Mit dem Fahrrad wollten sie von Braunschweig nach Wolfsburg fahren - auf der A39. Stadt, Polizei und das Verwaltungsgericht Braunschweig hatten sich dagegen ausgesprochen. Nun folgt auch noch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OLG) in Lüneburg.



Gegen die Untersagung des Gerichts aus Braunschweig hatte die Gruppe Beschwerde eingelegt und strebte eine erneute Überprüfung durch das OLG an. Dies teilte nun allerdings die Auffassung der Versammlungsbehörde Wolfsburg in einer 21-seitigen Begründung.

Zu gefährlich


Das OLG kam unter anderem ebenfalls zu dem Schluss, dass die Fahrraddemo zwar grundsätzlich von der Versammlungsfreiheit geschützt sei, dies würde auch aufmerksamkeitswirksame Orte und Gegebenheiten zulassen. Dennoch könne die zuständige Behörde Beschränkungen erlassen. Davon hätte man in diesem Fall rechtmäßig Gebrauch gemacht, da hier der Schutz der Öffentlichkeit vor dem Anliegen der Demonstrierenden zu betrachten sei. Dieses Interesse sah das OLG gefährdet.

"Der Begriff der 'öffentlichen Sicherheit' umfasst dabei den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen. Der Schutz der 'öffentlichen Sicherheit' erstreckt sich somit auch auf straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs regeln", begründet das OLG.

Zwar sei es grundsätzlich möglich, auch auf Autobahnen zu demonstrieren, allerdings müsse dies stets im Einzelfall geprüft werden und könne durch eine negative Gefahrenprognose beschränkt werden. Die Polizei habe eine entsprechende Beurteilung abgegeben, so hätte es auch Auflagen gegeben, die unter anderem die Befahrung der A39 untersagten. Dies sei in diesem Fall laut OLG rechtmäßig geschehen.

Aktivisten beklagen Entscheidung


Die Anmelder der Demo geben sich mit der Entscheidung nicht zufrieden. Sie sehen auch hier eine Befangenheit des Gerichts. Dazu meint Verkehrswende-Aktivist Jörg Bergstedt: „Offensichtlich nimmt das Ignorieren des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit mit der Anzahl der Autokonzerne zu. So wurde in der VW-Stadt Wolfsburg sogar schon behördlich behauptet, dass Demos auf Gehwegen stattzufinden haben, weil die Straßen nur für Kraftfahrzeuge da seien. Dieses wurde schnell gerichtlich korrigiert. Für Fahrraddemos auf Autobahnen in Niedersachsen müssen wir offensichtlich bis zum Bundesverfassungsgericht. Die autofixierten Behörden scheinen genau davor Angst zu haben, denn sie legen die Kooperationsgespräche zwischen Polizei und Anmelder:innen immer so kurz vor dem Demotermin, dass die Zeit für diesen Gerichtsweg nicht mehr ausreicht. Jetzt ist es an der Zeit, dieser unredlichen Trickserei mit geeigneten Mitteln ein Ende zu bereiten!“

Für die Demo am Sonntag in geplantem Umfang wird es nun keine rechtzeitige Entscheidung mehr geben. In welcher Form die Gruppe trotzdem eine Demonstration abhalten wird, bleibt abzuwarten. Auf den Kosten für das Verfahren bleiben die Aktivisten übrigens ebenfalls sitzen, die Prozesskostenhilfe wurde vom OLG Lüneburg abgelehnt.


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