Auf der Flucht: Ist der Ausbruch aus dem Knast strafbar?

Artikel 2 des Grundgesetzes regelt, wie beispielsweise mit geflüchteten Häftlingen umgegangen werden muss.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Nicht selten kommt es vor, dass Häftlinge aus dem Gefängnis ausbrechen. Ganz aktuell läuft die Suche nach einem Gefangenen, der in der vergangenen Woche aus dem Maßregelvollzug Moringen geflohen ist. Und auch in unserer Region haben es Straftäter schon das ein oder andere Mal versucht, der Freiheitsstrafe zu entkommen. Doch welche Strafen stehen auf Flucht aus dem Gefängnis?


Derzeit wird nach einem 26-Jährigen gesucht, der am vergangenen Montagnachmittag aus dem Maßregelvollzug Moringen (Landkreis Northeim) entwichen ist. Der Mann ist etwa 1,85 Meter groß, hat braune Augen und braune Haare. Er ist von schlanker Statur. Er trägt ein Tattoo am linken Unterarm und hat eine Narbe an der linken Augenbrauen. Der Gesuchte hat persönliche Kontakte zur Region Hannover. Die Polizei Northeim bittet darum, bei Sichtung der Person umgehend die örtliche Polizeidienstelle oder die Polizei über Notruf zu informieren. Fotos von dem Gesuchten finden Sie hier.

Häftling nutzt Toilettengang für Flucht


Und auch aus der JVA Wolfenbüttel büxte vor gar nicht so langer Zeit ein Häftling aus. Genau genommen war der zu neun Jahren Haft verurteilte Automatensprenger nicht direkt aus der JVA geflüchtet, sondern hatte sich während eines Ausflugs der Freiheitsstrafe entzogen. Die Freiheit war jedoch nicht von Dauer, etwa vier Wochen später saß der Mann wieder hinter Schloss und Riegel. Doch welche Konsequenzen hat seine Flucht?

Das Recht auf Freiheit


Allein die Flucht ist keine Straftat, erklärt Staatsanwalt Christian Wolters auf Nachfrage von regionalHeute.de. "Eine Flucht an sich ist nicht strafbar. Verfolgt werden können nur Straftaten, die zur Ausführung der Flucht oder während der Flucht begangen werden", so Wolters und nennt als Beispiel Sachbeschädigung.

Dass beispielsweise der Ausbruch aus einem Gefängnis per se nicht strafbar ist, ist gesetzlich verankert. Denn eingesperrt sein ist gegen die menschliche Natur. Jeder Mensch hat den Drang nach Freiheit - ein Urinstinkt. Und deshalb besagt Artikel 2 des Grundgesetzes: "Die Frei­heit der Person ist unverletz­lich", dass dieser natürliche Drang nicht bestraft werden soll.

Ausbruch kann dennoch Konsequenzen haben


Ein Ausbruch oder ein entsprechender Versuch könne jedoch, je nach den Umständen des Einzelfalls, dazu führen, dass Maßnahmen angeordnet werden, um die sichere Unterbringung zu gewährleisten. Denn es sei unter anderem Aufgabe des Justizvollzuges, eine sichere Unterbringung, wozu auch ein Verbleib im Gewahrsam des Justizvollzuges gehört, zu gewährleisten, erklärte Dieter Münzebrock, Leiter der JVA Wolfenbüttel, in einem früheren Gespräch mit regionalHeute.de.

Beihilfe ist strafbar


Zudem steht im Gesetzbuch, dass die Beihilfe zum Ausbruch strafbar ist. "Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", heißt es im Gesetz.


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