Region. Nicht selten kommt es vor, dass Häftlinge aus dem Gefängnis ausbrechen. Und auch in unserer Region haben es Straftäter schon das ein oder andere Mal versucht (und auch geschafft), der Freiheitsstrafe zu entkommen. Doch welche Strafen stehen auf Flucht aus dem Gefängnis?
Im März 2023 sorgte die Flucht eines Mannes aus der JVA Wolfenbüttel für Schlagzeilen. Der zu neun Jahren Haft verurteilte Automatensprenger hatte jedoch nicht die Eisengitter seines Zellenfensters durchgesägt oder gar eine spektakuläre Flucht mit Komplizen hingelegt. Er verschwand schlichtweg auf dem Freigang. Büxte nach dem Toilettengang einfach aus. Die Freiheit war jedoch nicht von Dauer. Etwa vier Wochen später saß der Mann wieder hinter Schloss und Riegel. Doch welche Konsequenzen hat eine Flucht?
Das Recht auf Freiheit
Allein die Flucht ist keine Straftat, erklärt Staatsanwalt Christian Wolters auf Nachfrage von regionalHeute.de. "Eine Flucht an sich ist nicht strafbar. Verfolgt werden können nur Straftaten, die zur Ausführung der Flucht oder während der Flucht begangen werden", so Wolters und nennt als Beispiel Sachbeschädigung.
Dass beispielsweise der Ausbruch aus einem Gefängnis per se nicht strafbar ist, ist gesetzlich verankert. Denn eingesperrt sein ist gegen die menschliche Natur. Jeder Mensch hat den Drang nach Freiheit - ein Urinstinkt. Und deshalb besagt Artikel 2 des Grundgesetzes: "Die Freiheit der Person ist unverletzlich", dass dieser natürliche Drang nicht bestraft werden soll.
Ausbruch kann dennoch Konsequenzen haben
Ein Ausbruch oder ein entsprechender Versuch könne jedoch, je nach den Umständen des Einzelfalls, dazu führen, dass Maßnahmen angeordnet werden, um die sichere Unterbringung zu gewährleisten. Denn es sei unter anderem Aufgabe des Justizvollzuges, eine sichere Unterbringung, wozu auch ein Verbleib im Gewahrsam des Justizvollzuges gehört, zu gewährleisten.
Beihilfe ist strafbar
Zudem steht im Gesetzbuch, dass die Beihilfe zum Ausbruch strafbar ist. "Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", heißt es im Gesetz.

