Braunschweig. Anlässlich der am heutigen Freitag stattfindenden Meisterfeier der Handwerkskammer Braunschweig erklärt die Bundestagsabgeordnete Dr. Carola Reimann zur Novellierung des Meister-BAföGs:
„Anfang 2016 hat der Deutsche Bundestag die dritte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz-Novelle verabschiedet. Ab 1. August diesen Jahres wird es spürbare Leistungsverbesserungen in der beruflichen Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker und Fachwirt geben. Das ist ein wichtiger Schritt für die berufliche Aufstiegsbildung!“
Die jüngste Reform verbessert insbesondere die finanzielle Lage derjenigen, die sich neben ihrem Beruf für eine Fortbildung entscheiden. 40 Prozent der Kursgebühren bis zu einer Höhe von 15.000 Euro werden ab dem 1. August 2016 bei allen Teilnehmenden bezuschusst. Das sind im Durchschnitt 1.000 Euro mehr. Bei erfolgreichem Abschluss der Aufstiegsfortbildung müssen außerdem 40 Prozent der Weiterbildungsdarlehen nicht zurückgezahlt werden. Und wer als Bachelor in Zukunft nicht den Master anschließen, sondern auf die Meister-Qualifikation umsteigen will, hat erstmals überhaupt das Recht auf eine Förderung. Rund 100 Millionen Euro stellen Bund und Länder hier zusätzlich bereit.
„Von den Neuerungen erhoffen wir uns auch in Niedersachsen viele zusätzliche Meister-Anwärter. Zur Zeit werden 16.980 Frauen und Männer gefördert. Das geht noch besser! Das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn geht davon aus, dass in den Jahren 2014 bis 2018 circa 12.400 Familienunternehmen in Niedersachsen eine Betriebsnachfolge suchen. Mit dem neuen Gesetz haben wir dieses Anliegen fest im Blick.
Wir setzen ein starkes politisches Zeichen: Die Aufstiegswilligen und Leistungsbereiten sind uns etwas wert. Die angehenden Meister, Techniker, Fachwirte und Erzieher - Frauen wie Männer - werden finanziell entlastet und unterstützt. Ich wünsche ihnen bei ihren großen persönlichen Anstrengungen viel Erfolg.“
Um was geht es konkret? Das Gesetz zum Meister-BAföG unterstützt Menschen mit einer beruflichen Erstausbildung und beruflicher Praxis bei der Finanzierung ihrer Aufstiegsfortbildung. Rund 170.000 Menschen nehmen diese Förderleistung in Anspruch, 75.000 in Vollzeit, 95.000 in Teilzeit, davon 68 Prozent Männer und 32 Prozent Frauen. Die meisten davon mit rund 100.000 in Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz, wie Fachwirt und Techniker, und rund 50.000 nach der Handwerksordnung als Meister. Wer sich zu einer solchen freiwilligen Aufstiegsfortbildung entschließt, sattelt sich ein ordentliches Lernpensum zusätzlich auf - bis zu 24 Monate in Vollzeit und bis zu 48 Monate in Teilzeit, verbunden mit deutlichen finanziellen Aufwendungen.

