Gifhorn. In einer Pressekonferenz unterrichtete der Landkreis Gifhorn am Montagnachmittag über die weiteren Corona-Maßnahmen. Ab dem morgigen Dienstag wird eine Ausgangssperre verhängt. Das bedeutet, dass niemand mehr zwischen 20 und 5 Uhr sein Haus verlassen darf und angewiesen wird, in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Zudem soll es spätestens ab dem 18. Januar ein striktes Kontaktverbot geben.
Auch Einkäufe dürfen während der Ausgangssperre nicht getätigt werden. Außerdem dürfen zu dieser Zeit keine Hol-oder Bringdienste in Anspruch genommen oder angeboten werden. Ausnahmen von der Ausgangssperre soll es nur aus beruflichen Gründen (zum Beispiel der Weg zur Arbeit), in medizinischen Notfällen, bei Hilfsleistungen, zur Begleitung Sterbender und zur Versorgung von Tieren (auch Gassi gehen) geben. Die Maßnahme gilt zunächst bis Ende Januar.
Corona-Leine schlecht zu kontrollieren
Eine Beschränkung des Kontaktradius soll es nicht geben, da dies laut Landrat Dr. Andreas Ebel nicht wirksam und schlecht zu kontrollieren sei. Auch die Polizei teile diese Ansicht.
Möglichst zum Ende dieser Woche aber spätestens zum kommenden Montag soll dann das erweiterte Kontaktverbot in Kraft treten. Das bedeutet, dass man innerhalb und außerhalb der eigenen Wohnung keine Personen außerhalb des eigenen Hausstandes treffen darf. Über die Ausnahmen hiervon werde derzeit noch verhandelt. Die Maßnahmen seien laut Landrat Ebel mit der Niedersächsischen Landesregierung abgesprochen. Grund sei die hohe Anzahl von Neuinfektionen im privaten Bereich, die nach aktuellen Stand vom heutigen Montag 57 Prozent ausmache.
Taskforce für die Pflegeheime
Auch die Lage in den Pflege- und Altenheimen sei weiterhin ernst. In elf von 23 Heimen im Landkreis gebe es derzeit Corona-Infektionen. Daher wolle man hier eine Taskforce bilden, die sich mit dem Thema beschäftigen soll. Hierin vertreten sollen unter anderem Heim- und Gesundheitsaufsicht des Landkreises sein. Die Taskforce soll weiterhin und gemeinsam mit der Gifhorner Polizei verstärkte Kontrollen seitens der Heimaufsicht durchführen. Auch Hygienepläne der Einrichtungen werden überprüft, und eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit den Pflege- und Behandlungskapazitäten in den Heimen und Krankenhäusern.
Ein weiterer Punkt sei, dass der Landkreis beim Land mehr Impfstoff angefordert habe. Dabei wolle man von der bisher gültigen Regel, dass in Heimen mit Ausbruchsgeschehen nicht geimpft werde, abweichen.
Ebel betonte noch einmal, dass die Zahlen im Landkreis Gifhorn vielleicht auch deshalb höher seien, weil hier mehr getestet werde als anderswo. So würden deutlich mehr Kontaktpersonen getestet als es das Robert-Koch-Institut vorschreibe. Man werde in jedem Fall die Zahlen im Blick haben und entsprechend darauf reagieren.
Geldstrafen drohen
Thomas Bodendiek, Leiter der Polizeiinspektion Gifhorn, betonte, dass man die neuen Regeln verstärkt kontrollieren wolle. Bei Verfehlungen würden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, die vom Landkreis verfolgt würden. Geldstrafen - im Extremfall bis zu 25.000 Euro - können verhängt werden.
Zudem schaltet der Landkreis Gifhorn ab Dienstag zwei Telefonnummern, über die Bürgerinnen und Bürger weitere Auskünfte erhalten. Die kostenfreien Telefonnummern sind montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr erreichbar.
- Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen: 0800 8282444
- zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und Pflegebereich: 0800 8282555
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