Ausgangssperre: Was darf ich, was ist verboten?

Im Zuge der Coronakrise wird immer wieder über eine Ausgangssperre nachgedacht. Nachdem sie in Italien bereits seit Tagen umgesetzt wird, gilt sie in Deutschland erst in einer einzigen Gemeinde.

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Was passiert bei einer Ausgangssperre? regionalHeute.de hat Ihre Fragen recherchiert. Symbolbild
Was passiert bei einer Ausgangssperre? regionalHeute.de hat Ihre Fragen recherchiert. Symbolbild | Foto: Marvin König

Region. Wie ein Damoklesschwert hängt sie über der aktuellen Coronakrise: Die Ausgangssperre. Während Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) laut über ihre Einführung nachdenkt, hat der Landkreis Tirschenreuth bereits eine Ausgangssperre für die Kleinstadt Mitterteich erlassen. Doch was bedeutet das konkret? Sie haben gefragt, regionalHeute.de hat recherchiert.


Seit gestern gilt eine allgemeine Ausgangssperre für die oberpfälzische Gemeinde Mitterteich. Die Kleinstadt mit 7.000 Einwohnern hatte in den letzten Tagen einen sprunghaften Anstieg von Coronainfektion - für den Landrat des Landkreises Tirschenreuth ein Grund zum Handeln: Er erließ die erste Ausgangssperre in Deutschland aufgrund der Corona-Pandemie. Umgesetzt und kontrolliert werden die Maßnahmen seitdem von der örtlichen Polizei.

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Keine Einschränkungen für Rettungskräfte


Grundsätzlich ist eine Ausgangssperre kein vollumfänglicher "Hausarrest", sondern das Verbot "des Verlassens der Wohnung ohne triftigen Grund". Zu triftigen Gründen zählen unter anderem Lebensmitteleinkäufe, Arztbesuche, Wege zur Bank oder eben "die unabdingbare Versorgung von Haustieren". Tierfreunde müssen sich also keine Sorgen machen: Das Gassi gehen mit dem Hund oder der Weg in den Pferdestall sind auch unter Ausgangssperre nach wie vor möglich.

Auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte müssen sich keine Sorgen machen: Der Weg zur Dienstelle fällt nicht unter die Ausgangssperre, ebenso wie Hilfeleistungen für Bedürftige oder Apothekenbesuche. Natürlich kann auch der Weg zum Arbeitsplatz weiterhin angetreten werden. Zusammenfassend: Die Ausgangssperre bezieht sich also ausschließlich auf nicht notwendige Wege. Dazu sei allerdings gesagt, dass Ausgangssperren an verschiedenen Orten unterschiedlich umgesetzt werden können. Die Gemeinde Mitterteich ist lediglich die erste Gemeinde, die auf diese Maßnahme zurückgreift.


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