Region. Der Druck von tausenden Beschäftigten im Bereich der Leiharbeit bei Volkswagen alleine am ersten Warnstreiktag habe Wirkung gezeigt: Die Drohkulisse weiterer Arbeitsniederlegungen habe bei der Arbeitgeberseite von AutoVision – Der Personaldienstleister GmbH & Co. OHG zum Einlenken und letztlich zum Tarifergebnis geführt. Das berichtet die IG Metall Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt in einer Pressemitteilung.
Nach dreizehn zähen Stunden habe die 4. Verhandlungsrunde mit einem sehr guten Ergebnis für die Leiharbeitsbeschäftigten bei der AutoVision geendet. Die Mitglieder der IG Metall-Tarifkommission haben dem Ergebnis einstimmig zugestimmt.
Das wurde durchgesetzt
Folgende Punkte konnte die IG Metall durchsetzen:
- Zahlung eines Inflationsausgleichs in Höhe von 3.000 Euro (2.000 Euro am 15. Mai 2023 und weitere 1.000 Euro am 15. Februar 2024) für alle Leiharbeitsbeschäftigten.
- Spürbare Erhöhung in allen Entgeltgruppen um bis zu 24,5 Prozent bei einer Laufzeit der neuen Entgelte von 15 Monaten.
- Verhandlungsverpflichtung über die Einführung eines Tarifvertrages „Sonderzahlungen“ (zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld) nach Ablauf des 29. Februars 2024.
IG Metall-Verhandlungsführer Thilo Reusch zeigt sich sichtlich erfreut nach dem Verhandlungsmarathon: „Dass wir heute zum Ergebnis gekommen sind, ist dem starken Zeichen der Kolleginnen und Kollegen bei AutoVision zu verdanken. Ihre Warnstreiks haben dem Arbeitgeber imponiert und ihn zum Handeln gezwungen. Mit den ersten eigenen Warnstreiks in der AutoVision-Geschichte haben die Beschäftigten ein lautes Signal an den Arbeitgeber gesendet und gesagt: Wir sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse!“
Brutto gleich netto
Insbesondere mit Blick auf weiterhin hohe Verbraucherpreise freut sich Reusch über die erreichte Erhöhung der Stundenentgelte: „Damit nehmen wir ein wenig den Druck vom Geldbeutel. Mit dem Entgeltplus kann man etwas beruhigter in den Supermarkt gehen. Auch die Zahlung der 3.000 Euro, welche steuerfrei also brutto gleich netto, gezahlt wird, wird den Kolleginnen und Kollegen einen Puffer einräumen, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu stämmen!“
Konkret bedeutet dies die Anhebung der Stundenentgelte in einem ersten Schritt rückwirkend zum 1. März 2023, eine weitere Stufe erfolgt ab dem 1. Dezember 2023. Der Entgelttarifvertrag kann zum 29. Februar 2024 mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt werden. In einzelnen Entgeltgruppen heißt das konkret:
- Entgeltgruppe 1: Erhöhung von 10,84 Euro auf 13,00 Euro (1. März 2023) auf 13,50 Euro (1. Dezember 2023)
- Entgeltgruppe 4: Erhöhung von 14,67 Euro auf 17,25 Euro (1. März 2023) auf 17,85 Euro (1. Dezember 2023)
- Entgeltgruppe 7: Erhöhung von 23,48 Euro auf 25,14 Euro (1. März 2023) auf 25,89 Euro (1. Dezember 2023)
Damit gibt es in einzelnen Entgeltgruppen Erhöhungen um bis zu 24,5 Prozent auf Laufzeitsicht. Anspruchsberechtigt für die erste Zahlung des Inflationsausgleichs in Höhe von 2.000 Euro sind alle Beschäftigten, die zum 30. April 2023 in einem Arbeitsverhältnis mit AutoVision stehen. Teilzeitkräfte erhalten die Zahlung anteilig. Den zweiten Betrag über 1.000 Euro erhält, wer am 31. Januar 2024 beschäftigt ist.
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