Banküberfall: Drei junge Peiner vor Gericht

Insgesamt sollen sechs Personen an dem Überfall auf eine Sparkasse im Landkreis Hildesheim beteiligt gewesen sein. Zwei Täter hatten eine Angestellte mit Schusswaffen bedroht und 50.000 Euro erbeutet.

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Symbolbild | Foto: Alexander Panknin

Hildesheim. Am morgigen Freitag beginnt vor dem Landhericht Hildesheim das Verfahren gegen vier Angeklagte im Alter von 21, 22, 27 und 28 Jahren, die am 24. Mai 2019 gemeinsam einen Überfall auf die Sparkassenfiliale in Hoheneggelsen im Landkreis Hildesheim begangen haben sollen. Das berichtet das Landgericht in einer Pressemitteilung. Nach übereinstimmenden Medienberichten stammen drei der Täter aus Peine.


Die vier Angeklagten sollen die Tat gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Personen geplant haben, die derzeit auf der Flucht sind. Mit Ausnahme des 28-Jährigen sollen alle zur Tatzeit in Hoheneggelsen gewesen sein. Eine der gesondert verfolgten Personen soll zusammen mit einem der Angeklagten gegen 12.05 Uhr mit Motorradhelm maskiert und mit Schusswaffe versehen die Sparkassenfiliale betreten haben. Ein weiterer Angeklagter soll vor der Filiale zur Absicherung gewartet haben. Die Männer in der Bank bedrohten eine Angestellte mit ihren Waffen und zwangen sie, zu einem Tresor zu gehen. Die Angestellte händigte ihnen einen Geldbetrag von 50.000 Euro aus.

Zur Flucht genutztes Motorrad angezündet


Der vor der Tür wartende Angeklagte warnte dann seine Komplizen in der Sparkasse, dass eine Zeugin aus der Bank gelaufen sei und telefoniert habe. Hierauf sollen die beiden in der Sparkasse agierenden Personen herausgelaufen und auf einem Motorrad geflüchtet sein. In einem Feldweg trafen sie auf den 27-jährigen, der mit dem Auto des 28-jährigen Angeklagten vor Ort war. Zusammen sollen sie das Motorrad angezündet haben und mit dem Auto geflüchtet sein. Während des gesamten Geschehens soll zwischen den Angeschuldigten und den gesondert verfolgten Personen telefonischer Kontakt bestanden haben.

Die Angeklagten befinden sich nicht in Untersuchungshaft. Das Verfahren wird vor der Jugendkammer verhandelt, da der 21-jährige und der 22-jährige zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt noch Heranwachsende gewesen sind. Fortsetzungstermine sind für den 30. August, 3., 10., 13., 14., 17. und 20. September angesetzt.


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