Bauherr der Noltemeyerhöfe soll für Straßenschäden aufkommen

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Für Straßenschäden kann gegebenenfalls der Verursacher herangezogen werden. Symbolfoto: Max Förster
Für Straßenschäden kann gegebenenfalls der Verursacher herangezogen werden. Symbolfoto: Max Förster | Foto: Max Förster

Braunschweig. Wer haftet für die Kosten zur Beseitigung der Schäden an Straße und Bordstein in der Diesterwegstraße im Rahmen des Baus der „Noltemeyerhöfe“? Diese Frage stellte die SPD-Fraktion im Bezirksrat Westliches Ringgebiet. Laut Antwort der Verwaltung muss der Bauherr dafür aufkommen.


Durch den Schwerlastverkehr seien in der Diesterwegstraße an Bordsteinen und der Straßengosse Beschädigungen und Schlaglöcher entstanden, heißt es in der Anfrage. Neben den Kosten zur Beseitigung dieser Schäden, fragt die SPD auch, wer für eventuelle Schäden durch Spritzwasser bei Fußgängern aufkomme.

"Schäden in der Diesterwegstraße sind im Wesentlichen im Zufahrtsbereich zum Baugrundstück „Noltemeyerhöfe“ durch den Lieferverkehr der Baustelle entstanden. Der Bauherr beseitigt diese im Rahmen seiner Unterhaltungs- und Schadensbeseitigungspflicht", heißt es in der Antwort der Verwaltung. Nach Abschluss der Hochbaumaßnahme sei vorgesehen, den Zufahrtsbereich und die unmittelbar angrenzenden Gehwegbereiche auf Kosten des Bauherrn vollständig zu erneuern. Sollten bei Fußgängern Schäden durch Spritzwasser entstehen, könnten diese gegebenenfalls zivilrechtlich geltend gemacht werden.


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