Hannover. Durch Großprojekte (Trassen für Stromleitungen, Autobahnbau, Bahntrassen) erwartet das Land Niedersachsen in den kommenden Jahren einen erheblichen Zuwachs an landeseigenen archäologischen Funden. Das geht aus einer Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf eine Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Susanne Schütz (Braunschweig) und Björn Försterling (Wolfenbüttel) hervor.
Aus diesem Grund seien die zuständigen Landesmuseen (unter anderem das Braunschweigische Landesmuseum) in Verhandlungen mit den zuständigen Stellen des Landes Niedersachsen, um geeignete zusätzliche Magazinflächen zu erhalten. Eine rechtliche Grundlage, die die Aufbewahrung von archäologischen Funden regele, gebe es in Niedersachsen allerdings nicht.
Funde von "hervorragendem wissenschaftlichem Wert" gehören generell dem Land
Laut Niedersächsischem Denkmalschutzgesetz sind archäologische Funde Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen entdeckt wurden oder aus einem Grabungsschutzgebiet stammen. Funde von hervorragendem wissenschaftlichem Wert fallen unter das sogenannte Schatzregal und werden auch Landeseigentum. In diesen Fällen könne ein Finderlohn im Rahmen der verfügbaren Mittel ausgezahlt werden. In allen anderen Fälle gelte § 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches, nach dem Grundstückseigentümer und Finder zu je 50 Prozent Eigentümer sind.
Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege ist für die wissenschaftliche Bearbeitung von archäologischen Funden, die dem Land gehören, zuständig. Dazu gehöre auch die restauratorische Versorgung, um Verfall zu stoppen und gegebenenfalls den Fund freizulegen. Nach Abschluss der wissenschaftlichen Bearbeitung sollen die Funde den Landesmuseen übergeben werden.
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