Bauvorschrift soll Aufstockungen und Satteldächer im Roggenkamp verhindern

Ziel ist es, die städtebauliche Eigenart der Gartenhofhaussiedlung zu erhalten. Außerdem sehen Anwohner ihre Privatsphäre in Gefahr.

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Satteldächer soll es nicht geben. Symbolbild
Satteldächer soll es nicht geben. Symbolbild | Foto: pixabay

Wolfenbüttel. Einstimmig gab der städtische Bauausschuss am Dienstag seine Beschlussempfehlung für eine Verwaltungsvorlage, die die Aufstellung einer Bauvorschrift für einen Bereich in Groß Stöckheim vorsieht. Ziel sei es, die städtebauliche Eigenart der Gartenhofhaussiedlung Im Roggenkamp zu erhalten. Diese zeichne sich durch Flachdächer, weiße Fassaden und einer dunklen erhöhten Dachumrandung (Attikaabschluss) aus.


Die geplante Gestaltungssatzung soll die Grundstücke „Im Roggenkamp 1 bis 36“ - außer Grundstück 1A, die Grundstücke „Im Kleekamp“ und das Grundstück „Im Weidenkamp 12G“ betreffen. Aufgrund des Baujahrs in den 1970er Jahren kämen die Eigentümer der Gebäude nunmehr nach und nach in die Situation, Gebäude- und insbesondere Dachsanierungen vornehmen zu müssen. Dabei zeige sich, dass aus Gründen einer einfacheren und verbesserten Regenentwässerung und auch aufgrund von Wohnflächenvergrößerungen die Gebäude in diesem Zuge mit geneigten Dach ausgestattet werden sollen, heißt es in der Begründung des Antrags. Konkret liege bereits der Wunsch eines Anwohners vor, ein Satteldach zu errichten, berichtete Florian Jürgens aus der Verwaltung im Rahmen der Sitzung.

Privatsphäre gefährdet


Durch die Gestaltungssatzung sollen solche Pläne verhindert werden. Da dies ein erheblicher Eingriff in das private Eigentum sei, müsse man auch die Leute vor Ort zu Wort kommen lassen, befand Ratsherr Stefan Brix (Bündnis 90/Die Grünen). Er selbst habe einige Anwohner befragt und vor allem positive Reaktionen auf die Bauvorschrift erhalten. Die Anwohner wünschten sich, dass es so bleibt wie es ist. Einer der Gründe sei die enge Bebauung. Würden nun Nachbarn aufstocken, könnte dies die Privatsphäre gefährden, da die Wohnung dann noch besser einsehbar werde.

Die nicht einsehbaren Bereiche des Daches sollen aber frei gestaltbar bleiben. Solaranlagen und Grünflächen bleiben möglich. Das versicherte die Verwaltung im Rahmen der Sitzung. Stimmt auch der Rat der Vorlage zu, soll die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beginnen. Außerdem sollen die Ziele der Bauvorschrift in der nächsten Sitzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Wolfenbüttel vorgestellt werden.


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