Goslar. Nicht selten kommt es vor, dass Kinder nicht mehr in ihren Familien bleiben können. Dauerhaft, oder auch Übergangsweise, werden sie in die Obhut von Pflegefamilien gegeben. Der Bedarf an Pflegefamilien ist im Landkreis Goslar hoch, teilt Kreissprecher Maximilian Strache auf Nachfrage von regionalHeute.de mit.
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Besonders in den vergangenen zwei Jahren gab es weitaus mehr Anfragen bezüglich einer möglichen Unterbringung, als im Ergebnis eingerichtet werden konnte. Der Hintergrund hierfür sei, dass kaum neue Pflegefamilien nachkommen und die bestehenden Familien voll ausgelastet seien, berichtet Strache.
Weniger Kinder in Pflegefamilien
Im Landkreis Goslar gibt es derzeit ungefähr 270 Pflegefamilien. 21 Kinder konnten in diesem Jahr in Pflegefamilien gegebenen werden. Im vergangenen Jahr waren es 28 neue Pflegefamilien und im Jahr 2020 ebenfalls 28. Jedoch müsse beachtet werden, dass nicht alle Kinder in fremde Familien kommen. Etwa die Hälfte der Kinder sind bei Verwandten untergekommen. In elf Fällen kam es zu sogenannten Fremdenpflegen. Im Durchschnitt waren die meisten Kinder bei Beginn der Hilfe zwischen 12 und 16 Jahre alt. Das jüngste Kind, das in diesem Jahr in Pflege genommen wurde, war gerade erst vier Monate alt.
Trennung, Tod, Krankheit oder Überforderung. Die Gründe, warum Eltern sich nicht mehr selber um ihren Nachwuchs kümmern können, sind unterschiedlich und die Hintergründe könnten sich gar nicht für alle Familien pauschalisieren lassen, so Strache. Auch die Zeit, wie lange die Kinder in den Pflegefamilien bleiben, sei unterschiedlich. "Einige Pflegeverhältnisse bestehen seit über 10 Jahren, andere werden nach einigen Monaten wieder aufgehoben", erklärt Strache weiter.
Nicht immer klappt es in den Pflegefamilien
Nicht immer passen Pflegekind und Pflegefamilie zusammen und so sei es auch im Landkreis Goslar in den letzten Jahren zu Pflegestellenabbrüchen gekommen. "Die Gefahr einer Fehlbelegung steigt, sofern nicht ausreichend Zeit in der Anbahnungs- und Kennlernphase gegeben wird. Diese Zeit ist der Grundpfeiler einer Vollzeitpflege und zeigt den pädagogischen Fachkräften oft schon nach wenigen Treffen, ob die 'Chemie' zwischen Kind und Pflegeeltern passt. Wird an dieser Stelle mit zeitlichem Druck gearbeitet, oder wird gar eine Pflegestelle ausgewählt, ohne eine ausreichende Anbahnung stattfinden zu lassen, zeigen sich im Nachgang häufig Abbrüche."
Ein weiterer großer Faktor in diesem Bereich sei das Thema Verwandtenpflege. Häufig zeige sich nach einiger Zeit, dass die familiäre Unterbringung nicht den Bedürfnissen des Kindes entspricht, was früher oder später zur einem Bruch führen kann. "Verwandtenpflege ist laut Gesetz bei der Fremdunterbringung eines Kindes an erster Stelle zu prüfen. Ergeben sich Kapazitäten und besteht keine eindeutige Kindeswohlgefährdung, so soll das Verwandtenpflegeverhältnis eingesetzt werden. In den letzten drei Jahren kam es verhältnismäßig häufig zu Abbrüchen in Pflegestellen und somit zu Neuanbahnungen mit anderen Familien", erklärt Strache weiter.
Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?
Wer ein Kind bei sich aufnehmen möchte, muss bestimmte Kriterien erfüllen. So muss unter anderem vorab sichergestellt sein, dass sowohl die finanziellen, als auch die räumlichen und familiären Voraussetzungen stimmen. So müssen die Bewerber finanziell durch eine Erwerbstätigkeit abgesichert sein. Insolvenzverfahren, oder enorme Schulden wären möglich Ausschlusskriterien. Außerdem muss eine schwerwiegende, einschränkende Krankheit ärztlich ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Überprüfung wird zudem ein Führungszeugnis angefordert. "Hier dürfen keine schwerwiegenden Eintragungen vorliegen", betont Strache.
Pflegeeltern müssen nicht zwangsläufig in einer Partnerschaft leben. Auch Alleinstehende können Kinder aufnehmen. Und auch Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, könnten Pflegeeltern werden. Wichtig sei nur: Eine vorhandene Partnerschaft muss ebenfalls als beständig und solide bewertet werden können und die Bewerber müssen bereit sein, transparent und offen mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten.
Das Alter der Bewerber werde im Überprüfungsprozess zwar mit einbezogen, spiele aber eine untergeordnete Rolle. "Grundsätzlich soll der biologisch, natürliche Abstand zwischen Kind und Pflegeeltern gewahrt werden. Allerdings kann ein höherer Altersabstand zum Kind in Einzelfällen auch als positiv bewertet werden. Hier obliegt es also immer einer Einzelfallentscheidung", erklärt Maximilian Strache abschließend.
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