Berlin. Seit 2017 haben sich mutmaßlich Betroffene von Diskriminierungen durch Bundesbehörden in 1328 Fällen an die zentrale Schlichtungsstelle gewandt.
Das teilte eine Sprecherin der Stelle, die beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelt ist, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" auf Anfrage mit. Nachdem die Anträge von 2017 bis 2022 bei jährlich unter 200 gelegen hatten, stiegen sie 2023 auf 267 an. 2024 sind bislang 57 Anträge eingegangen, hieß es weiter.
Die Schlichtungsstelle ist zuständig, wenn sich Menschen mit Behinderungen von Bundesbehörden und -einrichtungen diskriminiert fühlen. Bei den Anträgen geht es beispielsweise um das Benachteiligungsverbot, das das Schlechterstellen etwa von Menschen mit Behinderungen untersagt. Weitere Fälle drehen sich beispielsweise um die bauliche Barrierefreiheit oder um Websites, die nicht barrierefrei gestaltet sind.
Seit Juli 2021 ist die Schlichtungsstelle darüber hinaus zuständig, wenn Menschen mit Behinderungen mit einem Assistenzhund der Zutritt zu einer öffentlich zugänglichen Einrichtung verweigert wird. Als Beispiel nennt die Stelle auf ihrer Website Arztpraxen oder Supermärkte.
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