Region. Am Samstag wurde die Feuerwehr Braunschweig mehrfach über angebliche Personen in der Oker informiert. Daraufhin folgte eine größere Suche. Später stellte sich heraus, dass es sich bei den Anrufen um Fehlmeldungen handelte. Darauf steht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, wie Mathias John von der Leitstelle gegenüber regionalHeut.de erklärte.
Am Freitag hielt ein Einsatz an der Oker die Einsatzkräfte in Atem. Eine Frau war den Meldungen nach in die Oker am Theater gesprungen. Warum die Frau in das kalte Wasser ging, ist derzeit noch unklar. Auch wer bei der Feuerwehr am Samstag weitere Personen in der Oker meldete, steht nicht fest.
Wie Stefan Weinmeister, Sprecher der Polizei Braunschweig, auf Nachfrage von regionalHeut.de mitteilte, war amFreitagabend eine 20-jährige Frau in die Oker gesprungen. "Sie verließ die Oker aus eigener Kraft wieder und versuchte anschließend vor den Rettungskräften zu fliehen", so Weinmeister. Die Frau wurde anschließend zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Missbrauch von Notrufen ist strafbar
Am Samstag gingen dann bei derLeitstelle der Feuerwehr weitere Meldungen über Personen in der Oker ein. Hieraus resultierte dann ein weiterer Einsatz von Feuerwehr und Polizei, bei dem die Gegend mit Suchscheinwerfern und Wärmebildkameras abgesucht wurde . "Es handelte sich dabei um Falschmeldungen", so Weinmeister.
Mathias John, Sprecher der Leitstelle Braunschweig/Wolfenbüttel/Peine, erklärt auf Nachfrage von regionalHeute.de, dass der Missbrauch von Notrufen eine strafbare Handlung ist und strafrechtlich verfolgt wird. "Bei uns werden alle Anrufe dokumentiert und aufgezeichnet. Wir können also, wenn die Rufnummer gesendet wird, zurückverfolgen, von wo aus der Anruf kam. Und das tun wir auch, wenn wir das Gefühl haben, dass uns jemand in die irre führen will. Immerhin ist der Missbrauch von Notrufen strafbar. Solche Fälle werden zur Strafverfolgung an die Polizei weitergeleitet. Man darf nie vergessen, dass wir, so wie am Samstag auch, Einheiten raus schicken. Das bedeutet, dass wir anderswo vielleicht nicht in der Intensität einsetzen können, wie es vielleicht nötig ist, nur weil sich jemand einen schlechten Scherz erlaubt. Jeder Einsatz verursacht Kosten, die zu Lasten der Steuerzahler gehen. Einen Notruf abzusetzen, obwohl es keinen Grund gibt, ist eine ganz schlechte Idee. Scherze sollten lustig sein und niemals zu Lasten der Bürger und der Feuerwehr gehen", macht John deutlich.
Bis zu einem Jahr Gefängnis drohen
Laut Paragraph 145 des Strafgesetzbuches ist der Missbrauch von Notrufen und die Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln strafbar. Im Strafgesetzbuch heißt es dazu: "Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen mißbraucht odervortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
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