Gaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar gelten

Die zum 1. März 2023 geplante Gaspreisbremse soll offenbar rückwirkend schon ab Januar gelten.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die zum 1. März 2023 geplante Gaspreisbremse soll offenbar rückwirkend schon ab Januar gelten. Das berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf einen Gesetzentwurf für die Gas- und Strompreisbremse, den Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Dienstagmorgen in die Ressortabstimmung gegeben hat.



Am Kern des Vorhabens ändert sich demnach nichts. Die Verbraucher "erhalten von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgas- oder Wärmeverbrauchs zu zwölf beziehungsweise 9,5 Cent je Kilowattstunde", heißt es in dem Entwurf. Bei Industriekunden sind es 70 Prozent ihres Erdgas- oder 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu sieben beziehungsweise 7,5 Cent je Kilowattstunde.

Ursprünglich war geplant, den Entwurf bereits am vergangenen Freitag im Kabinett zu beschließen, es kam aber zu Verzögerungen. Mittlerweile wird für Mittwoch mit einem Kabinettsbeschluss gerechnet.

Das sagt Stephan Weil


Auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil äußert sich hierzu in einem Presse-Statement. Bereits während des letzten Treffens der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler und Teilen der Bundesregierung habe er sich intensiv für eine Rückwirkung der Gaspreisbremse zum 1. Januar 2023 eingesetzt. „Es ist eine sehr gute Nachricht für Bürgerinnen und Bürger sowie für Kleine und Mittlere Unternehmen, dass jetzt direkt im Anschluss an die vom Bund übernommene Abschlagszahlung im Dezember ab dem 1. Januar rückwirkend die Gaspreisbremse greifen wird", so Weil.

Es wäre kaum zu vermitteln gewesen, wenn die Menschen und Betriebe nach einer spürbaren Entlastung im Dezember dann im Januar extrem hohe Gaspreise hätten bezahlen müssen, bevor im Februar oder März wieder mit Entlastungen hätte gerechnet werden können. "Die intensiven Beratungen auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung haben sich gelohnt. Herzlichen Dank an die Bundesregierung, die an dieser Stelle nachgebessert hat. Alle Gaskunden können sich nun darauf einstellen, dass sie beginnend mit dem Dezember durchgängig entlastet werden. Eine weitere spürbare Kostenreduktion wird die ebenfalls ab 1. Januar 2023 greifende Strompreisgrenze bringen“, so der Ministerpräsident abschließend.


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