Niedersachsen. Ob Kleidung, Autos oder Möbel: Auf Kleinanzeigen-Portalen lässt sich so ziemlich alles kaufen und verkaufen. Auch Betrüger wissen dies zu schätzen. Dabei richten sich ihre Maschen nicht nur an Käuferinnen und Käufer – auch wer selbst etwas veräußert, muss unseriöse Kaufabsichten fürchten. Diese Erfahrung macht auch eine Verbraucherin aus Oldenburg, als sie einen Ticket-Verkauf über die „sicher bezahlen“-Methode bei eBay Kleinanzeigen abwickelt. Darüber berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer Pressemitteilung.
Aufgrund eines Krankheitsfalls musste eine Verbraucherin zwei Tickets für das Skispringen in Willingen verkaufen und stellte sie auf eBay Kleinanzeigen ein. Es meldete sich eine Interessentin, die den Kauf über die „sicher bezahlen“-Methode abwickeln wollte. Die Verkäuferin ließ sich auf den Vorschlag ein und erhielt eine SMS, dass die Artikel bezahlt seien und sie die Zahlung lediglich unter einem Link bestätigen müsse. Über den Link landete sie auf der vermeintlichen Website des Portals. Hier hinterlegte sie die Daten ihrer Kreditkarte, um das Geld zu erhalten. Was sie nicht wusste: Es handelte sich um eine täuschend echt nachgebaute Seite. Mit der Eingabe ihrer Daten löste sie eine Zahlung von rund 3.000 Euro aus. Als sie den Schwindel bemerkte, war es bereits zu spät – und eine Rückzahlung durch die Bank wurde abgelehnt.
"Viele tappen in die Smishing-Falle"
„Das ist für die Verbraucherin natürlich äußerst ärgerlich“, sagt Ann-Katrin Fornika, Beraterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und erklärt: „Beim ‚sicher bezahlen‘ denken die meisten nicht an ein Betrugsrisiko. Schließlich bietet die Funktion auch einen Käufer- und Verkäuferschutz. Und so tappen viele in die Smishing-Falle.“ Wichtig bei dieser Zahlungsmethode sei aber, dass die Funktion ausschließlich über die Nachrichtenfunktion des Kleinanzeigen-Portals stattfinde. „Links in E-Mails oder SMS sollten daher gar nicht erst angeklickt und Daten so preisgegeben werden“, erklärt die Beraterin.
Tipps für den sicheren Verkauf
„Verkäuferinnen und Verkäufer sollten immer selbst die Zahlungsart bestimmen“, rät Fornika. So können sie sich auch in aller Ruhe mit dem korrekten Ablauf auseinandersetzen. Bestenfalls wird der Verkaufsgegenstand immer gegen Barzahlung abgeholt – so kann nur wenig schiefgehen. „Wer seinen Artikel aber versenden kann und möchte, sollte unbedingt auf eine sichere Zahlungsart mit Käufer- und Verkäuferschutz setzen“, sagt Fornika. Dabei sollte beim Versand auch darauf geachtet werden, dass dieser versichert erfolgt und nachverfolgt werden kann. Nur so können später gegebenenfalls Ansprüche geltend gemacht werden.
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