Betrug im großen Stil: Männer kommen vor Gericht

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Ab Dienstag wird ein Prozess wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Foto: Anke Donner
Ab Dienstag wird ein Prozess wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfsburg. Vor dem Landgericht beginnt am Dienstag der Prozess gegen drei Männer wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs. Ferner wirft die Staatsanwaltschaft zwei Männern Betrug in jeweils drei Fällen wegen unberechtigten Bezugs von Leistungen vor.


Den drei Angeklagten im Alter von 44, 54 und 53 Jahren, die sich in dieser Sache in Untersuchungshaft befinden, wird gewerbsmäßiger Betrug in drei Fällen vorgeworfen. Ferner wirft die Staatsanwaltschaft dem 53-jährigen und dem 54-jährigen Angeklagten Betrug in jeweils drei Fällen wegen unberechtigten Bezugs von Leistungen durch das Jobcenter Wolfsburg bzw. die Bundesagentur für Arbeit vor. Außerdem habe der 53-jährige Angeklagte durch den Besitz eines Revolvers einen Verstoß gegen das Waffengesetz begangen.

Die drei Angeklagten hätten sich zusammengetan, um den Zeugen und späteren Geschädigten darüber zu täuschen, in der Lage zu sein, einen Kredit für sein Unternehmen zu vermitteln, um ihn auf diese Weise dazu zu bewegen, möglichst große Summen für die Zahlung von fiktiven Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit tatsächlichen nicht existierenden Investoren und Krediten zu zahlen.

Es geht um Millionen


Es sei die Absicht der Angeklagten gewesen, sich auf diese Weise eine erhebliche Einnahmequelle zu verschaffen, teilt die Pressestelle des Landgerichts am Freitag mit. Von Anfang an sei ihnen klar gewesen, dass durch sie kein Kredit vermittelt werden könne. Und zwar habe der Zeuge, der Geschäftsführer eines Unternehmens, Investoren gesucht. Daraufhin habe sich der 53-jährige Angeklagte bei dem ihm persönlich bekannten Zeugen gemeldet und habe ihm mitgeteilt, er könne ein Kreditvertrag in Höhe von 3 Millionen Euro vermitteln. Ziel sei es gewesen, von dem Geschädigten, so viel Geld wie möglich zu erhalten, indem vorgespielt werden würde, ein Kredit würde in Kürze ausgezahlt werden. Im Zuge der weiteren Verhandlungen habe der 44-jährige Angeklagte einen fiktiven Kreditvertrag entworfen und datiert. Der Geschädigte habe sodann diverse Überweisungen sowie Barzahlungen an den 53-jährigen Angeklagten bzw. an Kontaktpersonen der Angeklagten gezahlt. Im Verlauf der Zeit sei das Kreditversprechen von 3 Millionen Euro auf letztlich 35 Millionen erhöht worden.

Insgesamt habe der Geschädigte im Vertrauen auf die Kreditgewährung über 700.000,00 Euro im Laufe von drei Jahren an die Angeklagten bzw. deren Kontaktpersonen gezahlt. Darüber hinaus habe der 53-jährige Angeklagte in der Zeit von April 2015 bis November 2017 Leistungen vom Jobcenter erhalten, obwohl er aufgrund seiner Einkünfte nicht bezugsbedürftig gewesen sei.
Zudem habe der 53-jährige Angeklagte einen Revolver mit einem 22er Kaliber in seiner Wohnung aufbewahrt, obwohl er nicht über den dazu erforderlichen Waffenschein verfügte.

Der 54-jährige Angeklagte habe ebenfalls in drei Fällen zu Unrecht Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit bezogen, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. Die Einkünfte seien nicht mitgeteilt worden.

Das Gericht hat 14 weitere Verhandlungstage angesetzt.


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