Braunschweig. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt am kommenden Montag (12. Januar) ein Strafprozess wegen Untreue, Betrugs in besonders schwerem Fall und Geldwäsche. Angeklagt sind ein 42-jähriger Mann und eine 43-jährige Frau.
Den beiden Angeklagten werden jeweils 1.363 Straftaten zur Last gelegt. Die Taten sollen sich im Zeitraum vom 22. Februar 2019 bis zum 7. Februar 2024 in Braunschweig und Vechelde begangen worden sein.
Geld aus Landeshaushalt
Nach der Anklage war der 42-jährige Angeklagte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle bei einem Sozialgericht tätig. In dieser Funktion war er mit der Festsetzung von Rechtsanwaltsvergütungen im Rahmen der Prozesskostenhilfe sowie später auch mit der Anweisung von Auszahlungen befasst. Hierzu hatte er Zugriff auf das Haushaltswirtschaftssystem (HWS) des Landes Niedersachsen und konnte Auszahlungen aus dem Landeshaushalt veranlassen.
1,4 Millionen Euro veruntreut
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, diese Befugnisse missbraucht zu haben. Demnach soll er ab dem 19. Januar 2015 Auszahlungen auf ein gemeinschaftliches Konto der beiden Angeklagten veranlasst haben. Insgesamt habe er zwischen dem 19. Januar 2015 und dem 7. Februar 2024 mehr als 2.294 Auszahlungen in einer Gesamthöhe von über 1,4 Millionen Euro ausgelöst. Für den hier angeklagten Zeitraum ab dem 22. Februar 2019 seien 1.363 Auszahlungen in Höhe von 861.728,63 Euro erfolgt. In dieser Höhe beantragt die Staatsanwaltschaft die Einziehung des Wertes der Taterträge.
Frau soll alles gewusst haben
Der 43-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, als Kontomitinhaberin zumindest billigend in Kauf genommen zu haben, dass die eingegangenen Gelder aus Straftaten stammten. Beide Angeklagte sollen die Mittel für sich und ihre Familie verwendet haben.
Die Kammer hat darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der 43-jährigen Angeklagten auch eigene konkrete Nutzungen des Gemeinschaftskontos in Betracht kommen könnten. Zudem könne rechtlich statt einer täterschaftlichen Geldwäsche auch eine Beihilfe zur gewerbsmäßigen Untreue zu prüfen sein.
Der Prozess beginnt am Montag, 12. Januar 2026, um 9 Uhr. Fortsetzungstermine sind für Donnerstag, 15. Januar, Mittwoch, 21. Januar, Donnerstag, 22. Januar sowie Dienstag, 27. Januar 2026 vorgesehen, jeweils ab 9 Uhr.

