Leipzig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der früheren Berliner Arbeits- und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci und eines Marketing-Agentur-Chefs verworfen, die gegen ihre Verurteilungen wegen Bestechlichkeit und Bestechung zu Bewährungsstrafen Einspruch eingelegt hatten. Das teilte der BGH am Dienstag mit. Die Verurteilungen durch das Landgericht Berlin I sind damit rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Unternehmer enge Kontakte zur Berliner Landespolitik und erhielt für seine Ausbildungsprojekte Zuwendungen in Millionenhöhe. Die Ex-Senatorin beauftragte die Agentur des Unternehmers mit privaten Dienstleistungen, ohne die Kosten zu klären, was als Signal für die Annahme unentgeltlicher Leistungen gewertet wurde. Der Unternehmer wollte durch diese Leistungen seine Chancen auf einen Zuschlag für ein Pflegeprojekt erhöhen.
Das Landgericht ging zugunsten der Angeklagten davon aus, dass sie sich durch die unentgeltlichen Leistungen nicht beeinflussen lassen wollte. Dennoch verstärkte sie den Eindruck ihrer Käuflichkeit durch die Preisgabe von Verwaltungsinterna. Die umfassende Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten (Beschluss vom 17. Dezember 2025 - 5 StR 515/25).
BGH bestätigt Bewährungsstrafe für Berliner Ex-Senatorin
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der früheren Berliner Arbeits- und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci und eines Marketing-Agentur-Chefs verworfen, die gegen ihre Verurteilungen wegen Bestechlichkeit und Bestechung zu Bewährungsstrafen Einspruch eingelegt hatten.
Bundesgerichtshof (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

