BGH: Fälschung von Impfpässen war schon früher strafbar

Das Fälschen von Impfpässen war laut Bundesgerichtshof auch schon strafbar, bevor das Gesetz vor fast genau einem Jahr verschärft wurde.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Leipzig. Das Fälschen von Impfpässen war laut Bundesgerichtshof auch schon strafbar, bevor das Gesetz vor fast genau einem Jahr verschärft wurde. Wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Leipziger Strafsenats hervorgeht, wurde ein entsprechender Freispruch aus einer Vorinstanz aufgehoben und der Fall an diese zurückverwiesen.


Das Landgericht Hamburg hatte einen Dealer zwar wegen Drogenhandels zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, wegen des Ausstellens von neun falschen Impfpässen aber freigesprochen. Das Landgericht war ebenso wie andere Gerichte davon ausgegangen, dass eine Strafbarkeit wegen Fälschung von Gesundheitszeugnissen gemäß Paragraph 277 StGB in der zur Tatzeit geltenden Fassung daran scheitere, dass die Vorschrift eine Verwendung der gefälschten Impfpässe bei einer Behörde oder einer Versicherung voraussetze. Im konkreten Fall sollten die Pässe aber in der Gastronomie oder in Apotheken benutzt werden. Im November 2021 war die Strafbarkeit durch Gesetzesänderung klargestellt worden.




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