Goslar. Der Landkreis Goslar und die Polizeiinspektion Goslar weisen vor dem Osterwochenende in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Tagesausflüge in den Harz zwar erlaubt seien, dass aber nach wie vor die Maxime gelte, Kontakte auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Auffällig zeigten sich am vergangenen Wochenende hauptsächlich Motorradfahrer, welche das Kontaktverbot ignorierten.
Die geltenden Beschränkungen seien weiterhin zwingend einzuhalten und deren Einhaltung werde intensiv überwacht. Das vergangene Wochenende habe als Probelauf gedient und nun bereiten sich die Behörden auf das kommende Wochenende vor. „Die Tagestouristen haben sich weit überwiegend an die geltenden Beschränkungen gehalten, Probleme gab es hauptsächlich mit Motorradfahrern, die teilweise in großen Gruppen auf Parkplätzen angetroffen wurden“, erklärt Landrat Thomas Brych. „Ich appelliere daher auch weiterhin ganz deutlich an die Vernunft aller Menschen, die einen Tagesbesuch im Harz planen.“
Auch Sven Jürgensen, Leiter Einsatz der Polizeiinspektion Goslar, unterstützt diese Ansicht: „Es gab nur vereinzelt Verstöße.“ Er weist darauf hin, dass auch bei der Anreise oder beim Einlegen von Pausen auf Parkplätzen die vorgeschriebenen Abstände einzuhalten seien. Ansammlungen von mehr als zwei Personen seien grundsätzlich nicht erlaubt.
Radarkontrollen angekündigt
Da die diesjährige Motorradsaison im Harz unübersehbar gestartet sei, ergänzt er einen weiteren Schwerpunkt: „Um schweren Unfällen aufgrund überhöhter Geschwindigkeit vorzubeugen, werden wir verstärkt Tempokontrollen im Oberharz durchführen. Der zuletzt leichte Rückgang der Unfälle mit schweren Folgen hat gezeigt, dass die Messungen richtig und wichtig sind.“
Keine Wanderungen auf den Brocken
Die Polizei wird über Ostern mit zusätzlichen Einsatzkräften präsent sein. Gemeinsam mit Ordnungsbehörden und Nationalpark-Rangern wird das Einhalten der Abstands- und Verhaltensregeln konsequent überwacht. Ein vorsorglicher Hinweis geht abschließend an Besucher, die planen, den Brocken von der niedersächsischen Seite aus zu erwandern. Das Land Sachsen-Anhalt hat Reisen aus touristischem Anlass oder zu Freizeitzwecken untersagt.
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