Niedersachsen. Die Härtefallhilfen Niedersachsen sind ein gemeinsames Angebot des Landes Niedersachsen sowie des Bundes und richten sich an Unternehmen und Soloselbstständige im Haupterwerb, die durch die COVID-19-Pandemie eine besondere Härte erleiden und für bisherige Coronahilfen (Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 nicht antragsberechtigt waren.
Das berichtet der Peiner CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Plett in einer Pressemitteilung.
Im Rahmen der Härtefallhilfen werden Hilfen in Höhe von 5.000 bis 100.000 Euro auf Basis nachgewiesener Fixkosten gewährt. Die förderfähigen Fixkosten entsprechen den Festlegungen in der Überbrückungshilfe III. In Ausnahmefällen können auch höhere Beträge gewährt werden.
Für die Beantragung der Mittel ist die pandemiebedingte besondere Härte anhand von Umsatzrückgang gegenüber der Vor-Corona-Zeit und die Notwendigkeit zur Sicherung von Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätzen nachzuweisen. Zudem sind die laufenden betrieblichen Fixkosten nachzuweisen.
Die Beantragung der Hilfen ist ab dem 18. Mai möglich und erfolgt über das zentrale Portal www.haertefallhilfen.de. Die Beantragung erfolgt dabei wie bei den bisherigen Corona-Hilfen über prüfende Dritte (Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer). So soll der NBank eine schnelle Bearbeitung der sachgerecht eingereichten Anträge ermöglicht werden. Die Kosten für prüfende Dritte sind förderfähig. Alle Informationen sind zentral unter www.haertefallhilfen.de abrufbar.
Peines Landtagsabgeordneter Christoph Plett (CDU) zeigt sich zufrieden: „Die Härtefallhilfen sind ein wichtiges Instrument, um bislang bestehende blinde Flecken der bisherigen Unterstützungsprogramme zu schließen. Unser Ziel sollte es sein, für alle Branchen und Betriebe, solange es erforderlich ist, möglichst passgenaue Programme anzubieten, damit niemand durchs Raster fällt.“
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