"Bitte dringend zurückrufen" - Verbraucherzentrale warnt vor unerlaubter Telefonwerbung

Telefonwerbung ist ohne ausdrückliche Zustimmung verboten. Viele Anbieter halten sich aber nicht daran. Neue Masche: Verbraucher werden per Brief zum Rückruf aufgefordert. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht Schreiben als irreführend an.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung der Kunden ist seit Jahren verboten. Doch viele Anbieter halten sich nicht daran oder werden kreativ, um das Verbot zu umgehen. Besonders dreist: Ein Anbieter will potenzielle Kunden jetzt mit einem Schreiben dazu bringen, selbst den Energieversorger anzurufen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht das Vorgehen als irreführend an. Sie rät, solche Briefe zu ignorieren und Verträge keinesfalls am Telefon abzuschließen. Dies teilt die Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung mit.


„Bitte dringend zurückrufen. Es geht um lhre aktuelle Stromversorgung in lhrem Haushalt“, heißt es in dem Schreiben, das eine niedersächsische Verbraucherin erhalten hat. „Das Beispiel zeigt, zu welchen Tricks manche Anbieter greifen, um das Verbot von Werbeanrufen ohne Einwilligung zu umgehen“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Es ist schon dreist, Verbrauchern auf diese Weise vorzutäuschen, sie müssten aktiv werden – um sie am Ende zu einem Vertragswechsel zu überreden.“ Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sehe das als irreführend und belästigend an. „Empfänger sollten das Schreiben einfach ignorieren und der Aufforderung auf keinen Fall nachkommen“, so Preuschoff. Auch rät sie grundsätzlich davon ab, Verträge am Telefon abzuschließen.

Umgang mit ungewollten Verträgen


Wer auf einen Werbeanruf eingegangen ist, sollte im Zweifelsfall schnell handeln. „Die Tatsache, dass ein Werbeanruf unerlaubt war, bedeutet leider nicht unbedingt, dass der Vertrag ungültig ist“, sagt die Rechtsexpertin. Betroffenen empfiehlt sie, schriftlich zu widersprechen und zu widerrufen. Besonders ärgerlich: Verbraucher müssen auch dann aktiv werden, wenn sie dem Vertragsabschluss gar nicht zugestimmt haben oder über die Inhalte getäuscht wurden. Um Kunden vor ungewollten Verträgen zu schützen, fordern die Verbraucherzentralen eine Bestätigungslösung, wie sie auch für Gewinnspiele gilt: Ein telefonisch abgeschlossener Vertrag wäre dann erst nach der schriflichen Bestätigung des Kunden wirksam.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen habe weitere Tipps zum Umgang mit Telefonwerbung zusammengestellt. Bei Fragen helfe die Beratung – telefonisch oder per Videochat: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da


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