"Black Friday": Zoll warnt vor vermeintlichen Schnäppchen aus Übersee und Drittländern

Es sei Vorsicht geboten: Nur weil der ursprüngliche Preis niedrig ist, muss es nicht auch der Endpreis sein.

Der Bläck Friday läutet die Weihnachtsshoppingsaison ein. Symbolbild: pixabay
Der Bläck Friday läutet die Weihnachtsshoppingsaison ein. Symbolbild: pixabay

Braunschweig. Am kommenden Freitag, dem Tag nach Thanksgiving ist der legendäre "Black Friday", der in den USA und auch hierzulande mit hohen Rabatten und niedrigen Preisen lockt. Hervorgegangen ist diese Tradition aus dem Einläuten der Weihnachtshoppingsaison in den USA. Das Hauptzollamt Braunschweig warnt nun in einer Pressemitteilung vor vermeintlichen Schnäppchen, die durch Einfuhrzölle aus Übersee teurer werden könnten als gedacht. Hier sei Vorsicht und gute Information geboten. Die folgenden Regeln gelten für den Zoll in Deutschland.


Je nach Wert der Postsendungen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten gelten folgende Bestimmungen:


Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, werden aber erhoben.

Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.

Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.

Wichtig zu wissen: Als Warenwert für die Berechnung der Abgaben gilt der Gesamtpreis einschließlich der Versandkosten!


Grundsätzlich seien zusätzliche Zölle völlig legal, so das Hauptzollamt, nur manchmal teurer als gedacht, denn die online ausgewiesenen Preise seien zumindest bei Versendung aus einem Drittland (Nicht-EU-Staat) in der Regel keine Endpreise. Es fehlt, was hier auf jedem Kassenbon steht: die Steuer. Sie beträgt als Einfuhrumsatzsteuer (entspricht der Umsatzsteuer, meist Mehrwertsteuer genannt) in diesem Jahr 16 Prozent oder 5 Prozent. Zusätzlich werden auf Waren aus Drittländern Zölle erhoben. Ihre Höhe richtet sich nach der jeweiligen Ware und dem Herkunftsland. Bei handelsüblichen Waren reichen sie von 0 Prozent (zum Beispiel bei Computern) bis 58,5 Prozent (bei Fahrrädern aus der Volksrepublik China).

Achtung vor Aquavit aus Norwegen


Noch teurer kann es bei einigen Genussmitteln werden: Wer etwa unter dem Christbaum unbedingt Aquavit aus Norwegen, Krimsekt aus der Ukraine oder Kaffee aus Äthiopien jeweils direkt vom Erzeuger haben möchte, müsse neben Einfuhrumsatzsteuer und Zoll auch Verbrauchsteuern zahlen.

Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig erklärt, dass es sich dabei nicht um Schikane, sondern um eine Frage der Gerechtigkeit handelt: "Steuern zahlen zu müssen, empfinden manche Leute vielleicht ärgerlich, aber es ist nur fair, wenn Waren aus Deutschland und dem Rest der Welt gleichbehandelt werden - in jedem Laden vor Ort zahlt man Steuern, warum dann nicht auch online?".


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