Berlin. Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) darf trotz antisemitischer und sexistischer Entgleisungen im Dienst bleiben. Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor, das im März veröffentlicht wurde und über das der "Spiegel" berichtet.
Kolleginnen und Kollegen hatten über zahlreiche solcher Äußerungen des Mannes berichtet. "Na da muss ich dann auch mal fragen, warum sie das auserwählte Volk sind, wenn sie in Auschwitz immer die Selektionstreppe nehmen mussten", soll der Beamte über Juden gesagt haben. "Sie müssen bei der Kollegin, die immer so griesgrämig guckt, mal Pussyslapping machen", sagte er demnach ebenso. "Da hauen Sie ihr von hinten mal zwischen die Beine, und wenn Sie Glück haben, dann grüßt Ihr Handballen ihre Schamlippen."
Die Kollegin freue sich dann "endlich mal richtig". Ein Sprecher des BND teilte dem "Spiegel" mit, BND-Chef Bruno Kahl habe den Fall gegenüber Führungskräften und bei zwei Personalversammlungen als "krass und beschämend" bezeichnet. Die Aussagen seien "menschenverachtender Müll", sie machten ihn "fassungslos", so der "Spiegel". Der BND hatte Disziplinarklage erhoben.
Das Bundesverwaltungsgericht sprach eine Zurückstufung sowie ein zweijähriges Beförderungsverbot gegen den Beamten aus. Eine Entfernung des Beamten aus dem Dienst hatte der BND nicht beantragt.
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