Braunschweig erhält 497.698 Euro für Flüchtlingsarbeit


Der Niedersächsische Landtag wird noch in diesem Jahr einen Nachtragshaushalt beschließen, um eine deutliche finanzielle Unterstützung der niedersächsischen Kommunen auf den Weg zu bringen. Symbolfoto: Marc Angerstein
Der Niedersächsische Landtag wird noch in diesem Jahr einen Nachtragshaushalt beschließen, um eine deutliche finanzielle Unterstützung der niedersächsischen Kommunen auf den Weg zu bringen. Symbolfoto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein



Braunschweig. „Der Niedersächsische Landtag wird noch in diesem Jahr einen Nachtragshaushalt beschließen, um eine deutliche finanzielle Unterstützung der niedersächsischen Kommunen auf den Weg zu bringen“, erklärt der migrationspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Braunschweiger Abgeordnete Dr. Christos Pantazis. „Das bedeutet auch mehr Finanzmittel für die Stadt Braunschweig.“

Die Landesregierung hatte im Juni angekündigt, den Berechnungszeitraum der Kostenabgeltungspauschale für die Flüchtlingsunterbringung um ein Jahr zu verkürzen und gleichzeitig von 9.500 auf 10.000 Euro pro aufgenommene Person zu erhöhen. „Damit werden den Landkreisen und Kommunen die dringend benötigten Mittel für die Flüchtlingsunterbringung frühzeitig und mit einer deutlichen Erhöhung bereit gestellt“, erklärt Pantazis.

Im Ergebnis erhalten die Kommunen im Jahr 2016 Mittel in Höhe von insgesamt mehr als 800 Millionen Euro. Diese ergeben sich unter anderem aus einer Verbesserung der Kostenabgeltung für das laufende Jahr 2016 und einer Vorauszahlung für die Jahre 2017 und 2018. Auf Nachfrage beim niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius erfuhr der migrationspolitische Sprecher Pantazis, dass die Stadt Braunschweig in diesem Jahr rund eine halbe Million Euro zusätzlich bekommt. „Wir entlasten die Kommunen ganz konkret. Damit erhalten wir den Gestaltungsspielraum der Stadt Braunschweig“, so Pantazis abschließend.

Im Ergebnis bedeutet dies für die Stadt Braunschweig:


Gesamtsumme Kostenabgeltungspauschale: 497.698 Euro, Summe durch Erhöhung der Pauschale und Vorziehen des Bezugsjahres noch zu zahlende Kostenabgeltung 2016: 226.500 Euro, Summe der Vorauszahlungen 2017: 27.119,76 Euro und Summe der Vorauszahlungen 2018: 244.077,80 Euro.


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