Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Seit Beginn der Corona-Impfkampagne sind bundesweit 1.219 Anträge auf staatliche Versorgungsleistungen nach möglichen Impfschäden gestellt worden. Das geht aus schriftlichen Angaben der zuständigen Behörden in allen 16 Bundesländern hervor, über die die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Donnerstagausgabe) berichtet.
1.219 Anträge bei bisher 155,4 Millionen Impfungen, das entspricht einem Antrag pro 127.500 Impfungen. Von den eingegangenen Anträgen wurden bisher 54 entschieden und davon wiederum 18 bewilligt, 30 abgelehnt, drei zuständigkeitshalber abgegeben und einer aus sonstigen Gründen erledigt. Zu Einzelfällen und somit der etwaigen Schwere der Schäden oder der Höhe von Entschädigungen machten die Behörden keine Angaben.
Was gilt als Impfschaden?
Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich auf NOZ-Nachfrage nicht zur Zahl der Anträge äußern. Das für Impfstoffsicherheit zuständige Paul-Ehrlich-Institut bilanziert in seinem jüngsten Sicherheitsbericht von Ende Dezember: "Nach derzeitigem Kenntnisstand sind schwerwiegende Nebenwirkungen sehr selten und ändern nicht das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffe" gegen Corona.
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