14 Braunschweiger Fans haben Stadionverbot bei Heimspielen

von Sandra Zecchino


Bei den Verboten handele es sich um gezielte Maßnahmen gegen einzelne Personen. Symbolbild: Jens Bartels
Bei den Verboten handele es sich um gezielte Maßnahmen gegen einzelne Personen. Symbolbild: Jens Bartels | Foto: Jens Bartels

Braunschweig. Da es aufgrund von Aufenthaltsverboten von Fußballfans in letzter Zeit vermehrt zu gerichtlichen Einsprüchen gekommen sei, erfragte die FDP im Niedersächsischen Landtag den aktuellen Sachstand. In der Antwort kam heraus, dass in Braunschweig 14 Fans ein Aufenthaltsverbot bei allen Heimspielen haben und zwei Klagen behandelt werden.


Zusätzlich habe es in der Saison 2016/2017 in Braunschweig 171 spielbezogene Aufenthaltsverbote gegeben.

Bei den Verboten handele es sich um gezielte Maßnahmen gegen einzelne Personen. Sie werden aufgrund individueller Gefahrenprognosen erlassen und seien eine Maßnahme, mit der Störungen und Gewalttaten im Zusammenhang mit Fußballspielen verringert werden, erläutert die Landesregierung in der Antwort. In die Gefahrenprognose fließe unter anderem ein, wie oft und in welcher Intensität der Betroffene bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Dabei würden Delikte mit Fußballbezug sowie auch Aggressionsdelikte ohne Fußballbezug betrachtet.

Die Aufenthaltsverbote erstrecken sich neben dem Stadion in der Regel auch über die Innenstadt sowie den Bahnhofsbereich. Bei Fans der auswärtigen Mannschaft könne auch das gesamte Stadtgebiet zur Verbotszone erklärt werden.


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