Ab 1. April: Hier muss Lumpi an die Leine

Bis zum 15. Juli gilt die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Die Einhaltung des Leinenzwangs wird vom Zentralen Ordnungsdienst überprüft.

Ab Donnerstag ist Schluss mit freiem Herumlaufen. Symbolbild
Ab Donnerstag ist Schluss mit freiem Herumlaufen. Symbolbild | Foto: Pixabay

Braunschweig. In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) muss jeder Hund in der freien Landschaft an der Leine geführt werden, damit er nicht streunt oder wildert. Darauf weist der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit der Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung hin. Ausnahmen gelten nur für Hunde, die zur regelmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, Bundespolizei oder Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind. So bestimmt es das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung.


Die freie Landschaft besteht aus Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die dazugehörigen Wege und Gewässer. Zur freien Landschaft gehören beispielsweise der Westteil des Richmondparks, Ölpersee (außer Liegewiese Nordseite), Westpark, Heidbergpark und Südsee. Auf diesen Grünflächen besteht während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit Leinenzwang für Hunde.

Es gibt auch Ausnahmen


Ausnahmen bestehen auf der sogenannten Hundewiese des Franzschen Feldes und südlich der Volkswagenhalle zwischen Theodor-Heuß-Straße, Oker und Eisenbütteler Straße. Nicht zur freien Landschaft gehören: für den öffentlichen Verkehr bestimmte Straßen und Wege; Gebäude, Hofflächen und Gärten, Gartenbauflächen, Baumschulen sowie Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.

Außerdem gilt in folgenden Natur- und Landschaftsschutzgebieten ganzjährig Leinenzwang für Hunde: "Riddagshausen" (nördlich der Bahnlinie und ebenso in dem von Bahngleisen eingeschlossenen Bereich westlich der Ebertallee), "Lammer Holz", "Braunschweiger Oker Aue" und dem größten Teil des "Schapener Forst". Dasselbe gilt für die öffentlichen Anlagen Bürgerpark – vom Lessingplatz bis Friedrich-Kreiß-Weg sowie Kreißberg, Inselwallpark, Löwenwall (Grünanlage), Prinz-Albrecht-Park ohne Franzsches Feld/Nußberg, Richmond-Park – Ostteil, Museumspark, Theaterpark und Viewegs Garten.

Geldbußen drohen


Ergänzend zum generellen Leinenzwang im Heidbergpark während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit gilt für den Bereich der Liegewiesen und Sandbereiche in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September ein Betretungsverbot für Hunde. Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Die Einhaltung des Leinenzwangs wird vom Zentralen Ordnungsdienst (ZOD) im Rahmen seiner Kontrollen überprüft.


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