Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hat gestern eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, wonach ab dem morgigen Mittwoch in Braunschweig die 2G-plus-Regel im Innenbereich gilt. Grund ist, dass landesweit der Leitindikator "Hospitalisierung" (7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bei über 6 lag, und zudem auch in Braunschweig im selben Zeitraum die 7-Tage-Inzidenz bei den Neuinfektionen bei über 100 lag. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt hervor.
In Warnstufe 2 gilt 2G-plus im Innenbereich bei Veranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmern, auch im privaten Bereich, in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, in Discotheken, in Gastronomiebetrieben, in Beherbergungsbetrieben und bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen. Neben Impf- oder Genesenennachweis muss auch ein aktueller Antigen- oder PCR-Test vorgelegt werden. Dieser darf nicht älter als 24 beziehungsweise 48 Stunden sein.
Auch auf dem Weihnachtsmarkt gilt in Warnstufe 2 die 2G-plus-Regel in den Bewirtungszonen. Ansonsten gilt in Warnstufe 2 bei den oben genannten Einrichtungen und Veranstaltungen unter freiem Himmel 2G. Für Messen gilt 3G mit PCR-Test. Des Weiteren ist es überall dort, wo Maskenpflicht gilt, außer im Einzelhandel, nun verpflichtend, eine FFP2-Maske zu tragen. Ausgenommen ist auch der öffentliche Nahverkehr, da die Regelung dort sich nicht auf die Niedersächsische Corona-Verordnung bezieht, sondern auf das bundesweite Infektionsschutzgesetz. Dort bleibt es also bei OP- oder FFP2-Maske.
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