Braunschweig. Heute morgen hat das Oberlandesgericht Braunschweig sein erstes Berufungsurteil im Fall eines Autobesitzers bekannt gegeben, der ein Autohaus wegen einer Abschaltautomatik auf Schadenersatz verklagt hatte. Der Klage gegenüber dem freien Autohaus war in erster Instanz vom Landgericht abgewiesen worden. Das Urteil wurde nun in zweiter Instanz bestätigt, wie die Pressestelle des Gerichts erklärte.
Der Kläger hatte gegen das Autohaus als Verkäufer mit dem Ziel geklagt sein Auto mit Abschaltautomatik durch einen Neuwagen gleichen Typs zu ersetzen. Das Landgericht Braunschweig hatte die Klage im Vorfeld bereits abgewiesen, der Kläger war jedoch in Berufung gegangen. Dieses Urteil wurde nun durch den 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig bestätigt. Der Kläger habe keinen Anspruch gegen das Autohaus auf Nachlieferung eines Neuwagens, obwohl das Gericht den vorhandenen Sachmangel ausdrücklich bestätigte. Dennoch habe der Kläger in diesem Fall kein Recht auf seine Forderung, weil der der vollständige Austausch des Fahrzeugs im Gegensatz zu anderen Maßnahmen, die den Mangel ebenso beheben könnten, etwa ein Softwareupdate, unverhältnismäßig sei, wie das Gericht feststellte. Da etwaige Mängel außerdem von Volkswagen verschuldet seien, gebe es auch keine weiteren Ansprüche gegen das beklagte Autohaus, betonte der Senat.
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