Braunschweig. Im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig eingetragene Unternehmen erhalten in jüngster Zeit erneut falsche Kostenrechnungen. Das berichtet das Amtsgericht in einer Pressemitteilung.
Die Rechnungen erwecken bei oberflächlicher Betrachtung demnach den Eindruck, sie stammten von einer Behörde. Unter irreführenden Bezeichnungen wie z.B. „Zentrale Justizstelle Justiz“, „Gewerbe und Handelsregister-zentrale“ oder „Handelsregisterzentrale“ werden Kostenrechnungen in meist dreistelliger Höhe erstellt. Laut Amtsgerichtbestehe die Gefahr, dass Unternehmen daraufhin in der fälschlichen Annahme eine Buchung vornehmen, sie würden die Kosten für eine Eintragung in das Handelsregister begleichen. Tatsächlichwürde diese Kostenrechnungen aber nicht vom hiesigen Registergericht stammen.
Kostenrechnungen „sorgfältig prüfen"!
„Abrechnungen über Registereintragungen werden allein vom Registergericht erstellt und sehen Zahlungen ausschließlich an die Landeskasse Niedersachsen vor. Das Amtsgericht Braunschweig empfiehlt ausdrücklich, entsprechende Kostenrechnungen sorgfältig zu prüfen. In Zweifelfragen kann sich jederzeit an das hiesige Registergericht gewandt werden", heißt es in der Pressemitteilung.
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