Braunschweig. Bereits im Herbst 2016 hatte ein Eintracht-Fan im Rahmen eines Heimspiels ein Transparent mit der Aufschrift "ACAB", die in gewissen Kreisen als Abkürzung für "All Cops are Bastards" verwendet wird. Die Polizei hatte daraufhin Strafanzeige gestellt, weil sie sich offenbar beleidigt sah. Doch ein Strafverfahren hatte die Staatsanwaltschaft seinerzeit schnell eingestellt. Dagegen hatte die Stadt Braunschweig ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro verhängt. Doch dieses muss der Fan nun endgültig auch nicht bezahlen. Das berichtet die "Blau-Gelbe-Hilfe" in einer Pressemitteilung und bestätigt auch die Stadt Braunschweig auf Anfrage.
Die Stadt hatte sich auf eine Verletzung der Stadionordnung im Eintracht-Stadion berufen. Darin heißt es unter anderem, dass es verboten ist, Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen, Gesten oder sonstige Verhalten zu diskriminieren oder sich auf andere Weise rassistisch und/oder menschenverachtend zu verhalten". Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten belegt werden.
"Der Einstellungsbeschluss ist nicht anfechtbar"
Gegen den Bußgeldbescheid legte der betroffene Fan mit juristischer Unterstützung Einspruch ein. Am 28. Juni 2018 sei dann eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Braunschweig eröffnet worden. Dann habe sich fast zwei Jahre lang nichts getan, so die Blau-Gelbe-Hilfe. Das Verfahren wurde jetzt eingestellt, bestätigt die Stadt Braunschweig. "Eine Einstellungsbegründung ist im Protokoll der Verhandlung nicht enthalten. Der Einstellungsbeschluss ist nicht anfechtbar", erklärte Stadtsprecher Rainer Keunecke auf Anfrage unserer Online-Zeitung. Weiter wollte man sich dazu nicht äußern.
Die Blau-Gelbe-Hilfe sieht dagegen einen „erneuten juristischen Sieg eines Eintracht-Fans über polizeiliches Handeln“. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass das bloße Zeigen eines Transparentes mit der Aufschrift „ACAB“ kein strafbewährtes Verhalten sei. Es sei irritierend, dass die Braunschweiger Polizei trotz Kenntnis der einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erneut versucht habe, ein Strafverfahren beziehungsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen Fußballfan einzuleiten.
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