Braunschweig. Die Stadtverwaltung erinnert in einer Pressemitteilung an den Führerscheinumtausch. Die Gültigkeit der grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine läuft am 19. Juli ab, wenn die Besitzer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden.
Braunschweiger, die noch im Besitz eines solchen Führerscheins sind, sollten schnellstmöglich eine Mail zur Terminvereinbarung mit vollständigem Namen, Geburtsdaten, Anschrift und einer gut erreichbaren Telefonnummer an umtausch@braunschweig.de schreiben. Im Ausnahmefall kann der Umtauschwunsch auch telefonisch über das Bürgertelefon unter der Durchwahl 470-7500 gestellt werden.
Ab 1959 gilt 2023
Für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 endet die Frist zum Umtausch am 19. Januar 2023. Auch dieser Personenkreis kann bereits jetzt einen Antrag stellen. Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch und den dafür erforderlichen Unterlagen sind im Internet zu finden.