Braunschweig. In Braunschweig gibt es folgende Regelung: In der Stadt wird die Größe der Mülltonne pro Person berechnet. Dagegen hatte sich eine Bürgerin gewehrt, als Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses mit 15 Mietern, sollte sie eine zweite Abfalltonne aufstellen, obwohl die Jetzigen nach ihrer Aussage nie überfüllt sei, berichtet der NDR.
Die Frau zog vor Gericht und klagte gegen die neue Tonne. Stadtsprecher Rainer Keunecke erklärte die Situation gegenüber regionalHeute.de wie folgt: "In der Abfallentsorgungssatzung ist ein Mindestbehältervolumen festgelegt. Aus abfallwirtschaftlicher Sicht dient dies im Wesentlichen der Verhinderung von Fehlwürfen in die anderen Abfallbehälter (Biotonne, Wertstofftonne, Papierkörbe) und von illegaler Entsorgung in die Landschaft (wilder Müll). Das Volumen liegt bei 10 Litern pro Person und Woche. Wie auch bei anderen Festlegungen, wird bei der Gestaltung der Satzung verallgemeinert. Die Besonderheiten von Einzelfällen bleiben außer Acht. Stattdessen wird von Durchschnittswerten ausgegangen, die naturgemäß nicht jeden Einzelfall genau treffen können."
Kalkulationssicherheit
Im Gebührenbereich würde die Regelung Kalkulationssicherheit bringen. Auch in anderen Kommunen seien diese Mindestvolumen üblich, eine im Rahmen der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Stadt Braunschweig durchgeführte Untersuchung der TU Braunschweig habe zudem ergeben, dass derzeit in Braunschweig im Mittel rund 24 Liter pro Person und Woche Behältervolumen tatsächlich genutzt werden würden - also deutlich mehr als nach Satzung mindestens zur Verfügung stehen muss. Deshalb wolle man das jetzige Modell auch nicht verändern. "Das Mindestbehältervolumen ist im Vergleich zur durchschnittlich anfallenden Restabfallmenge je Person so niedrig gewählt, dass ein ausreichender Anreiz zur Wertstofftrennung besteht. Auch der jüngste Prozess vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig hat diese Auffassung der Stadt wieder bestätigt", so Keunecke abschließend.
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