Braunschweig. Der AfD-Kreisverband Braunschweig äußert sich in einer Pressemitteilung zum Thema "Ohne Bleiberecht - Verfehltes Unterkunftskonzept: nur 6% Asylberechtigte". Die Mitteilung veröffentlichen wir unkommentiert und ungekürzt.
Pressemitteilung des AfD-Kreisverbands Braunschweig
Während der Vorstellung des Standortkonzepts für die Unterbringung sogenannter Flüchtlinge wurde von Seiten der Stadt Braunschweig im November behauptet, dass nur anerkannte Asylbewerber und tatsächlich aufenthaltsberechtigte Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge dauerhaft untergebracht werden sollen. Gleichsam nebenbei stellt sich nun nach einem halben Jahr heraus, wie wenige der bis jetzt in den Notunterkünften 360 Einquartierten wirklich anerkannt asylberechtigt sind: lediglich 22 Personen dürfen ein amtlich bewilligtes Asyl genießen. Dies entspricht einem Anteil von nur 6 Prozent. Für die Unterbringung der bislang und zukünftig zugewiesenen Personen mit ganz überwiegend völlig ungeklärtem Status wurden bis jetzt mehrere Turnhallen und ein ungenutztes Bürogebäude umgebaut. Zusätzlich entzieht eine Wohnbaugesellschaft dem normalen Mietmarkt bis zu 50 Wohnungen aus ihrem Bestand und stellt sie für diese Personengruppe zur Verfügung.
Darüber hinaus ist vom Land Niedersachsen beabsichtigt, alle "Flüchtlinge" mit einer elektronischen Gesundheitskarte ähnlich den üblichen Krankenkassenkarten auszustatten. Mittels dieser Karte bekäme jeder illegal zugewanderte Migrant die Möglichkeit, sich in vollem Umfang medizinisch versorgen zu lassen, während das Asylbewerberleistungsgesetz nur unbedingt notwendige Behandlungen erlaubt. Angesichts der sehr wenigen tatsächlich Asylberechtigten, die bisher nach Braunschweig überstellt wurden, lehnt die Stadtverwaltung völlig zu Recht die Einführung einer solchen Gesundheitskarte für alle als vermeintliche Flüchtlinge nach Niedersachsen Eingereisten ab. Wir fordern: Die Einquartierung in zweckentfremdete Sporthallen sofort zu beenden. Anerkannte Asylanten sind bei diesen kleinen Fallzahlen in den ausreichend vorhandenen regulären Wohnungen unterzubringen. Nicht anerkannte Asylbewerber sollen bis zur Entscheidung über ihren Antrag in der nur zur Hälfte ausgelasteten LAB (z.Zt. nur 300 von 750 möglichen Bewohnern) verbleiben. Eventueller Mehrbedarf kann durch die Nutzung des umgewidmeten Bürogebäudes in der Saarbrückener Straße aufgefangen werden. Somit sind Unterbringungen in ausschließlich für Wohnzwecke vorgesehenen festen Gebäuden möglich, und die Zweckentfremdung von Hallenbauten kann enden. Die dann geräumten Sporthallen sind unverzüglich zu sanieren und ab dem neuen Schuljahr wieder für ihre vorgesehene Nutzung freizugeben. Weiterhin sind nach der beschriebenen Plausibilitätsprüfung wie bisher nur medizinisch notwendige Behandlungen zu genehmigen; jegliche Notfallversorgung bleibt davon unberührt.
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