Akuter Erziehermangel: Werden Kita-Kinder nun durch Hilfskräfte betreut?

Der hohe Krankheitsstand und der akute Fachkräftemangel sorgen für Probleme.

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Auch Fremde können in Kitas eingesetzt werden.
Auch Fremde können in Kitas eingesetzt werden. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Wie vielerorts herrscht auch in Braunschweig ein akuter Mangel an Erziehern. Wie die Verwaltung mitteilte, sei die Personalsituation in den Braunschweiger Kindertagesstätten zurzeit aufgrund des Fachkräftemangels und eines erhöhten Krankenstands sehr angespannt.



Auch wenn der Verwaltung keine Daten über die Situation in den Einrichtungen Freier Träger vorliegen würden, sei davon auszugehen, dass sich die Lage ähnlich darstellt wie in den städtischen Kindertagesstätten. Hier seien Ende November von den circa 550 Stellen circa 100 Stellen durch Erkrankung nicht besetzt sowie weitere rund 50 Stellen generell vakant.

Kein Personal, keine Betreuung


Grundsätzlich seien alle Träger von Kitas entsprechend des Niedersächsischen Gesetzes für Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) und der dazugehörigen Verordnungen zur Einhaltung personeller Mindeststandards in der Betreuung zwingend verpflichtet, erklärt die Verwaltung.

Stehe nicht ausreichend Personal zur Verfügung, müssten die Betreuungszeiten reduziert oder Gruppen vorübergehend geschlossen werden. Ein vor allem für die Familien sehr belastender Zustand.

Fremdpersonal


Das NKiTaG und die Durchführungsverordnung des NKiTaG (DVO-NKiTaG) ermöglichten unter sehr differenzierten Voraussetzungen und in einem sehr stark beschränkten Rahmen den Einsatz sogenannter „anderer geeigneter Personen“. Dies könnte gegebenenfalls auch ein Elternteil sein. Der Einsatz einer solchen Fremdkraft setze aber voraus, dass in der Gruppe zeitgleich eine pädagogische Fachkraft regelmäßig tätig ist und der Einsatz auf höchstens drei Tage je Kalendermonat und Gruppe beschränkt ist.

Der Einsatz gehe zudem mit der Beachtung von Ausschlusskriterien des NKiTaG, einer Betrauung zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht und Dokumentationspflicht einher. Die Entscheidung, wer „geeignet“ ist, obliege dem Kita-Träger und soll laut NKiTaG vor dem erstmaligen Einsatz und danach in regelmäßigen Abständen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses umfassen.

Im selben Zeitraum dürften zudem nicht mehrere solcher Hilfskräfte mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten in einer Kindertagesstätte betraut werden. Der Einsatz sei nur in Kindertagesstätten zulässig, die mindestens zwei Kernzeitgruppen umfassen.

Aufgrund der angespannten Situation könnte es also durchaus sein, dass zukünftig häufiger Fremdpersonal auf die Kinder aufpassen muss.


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