Braunschweig. Der Bundestag beschließt am heutigen Donnerstag das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr. Die Erklärung des Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordneten Carsten Müller veröffentlichen wir unkommentiert und ungekürzt.
Die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen werden dazu beitragen, die Akzeptanz sowie die Attraktivität von Elektrofahrzeugen zu steigern und damit ihre Zahl auf deutschen Straßen zu erhöhen. So kommen wir auf dem Weg zu einer möglichst emissionsfreieren und nachhaltigen Mobilität weiter voran.
Die bisherige Steuerbefreiung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Elektrofahrzeuge wird rückwirkend zum 1. Januar 2016 von fünf auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden Leistungen des Arbeitgebers - die so genannten geldwerten Vorteile - an den Arbeitnehmer zur Unterstützung der Elektromobilität werden steuerbefreit bzw. können pauschal durch den Arbeitgeber besteuert werden. Steuerfrei sind das Laden von Elektrofahrzeugen im Betrieb und den Betriebsteilen des Arbeitgebers sowie die Überlassung einer Ladestation für den privaten Bereich. Zuschüsse für den Erwerb der Ladeinfrastruktur oder deren Übereignung durch den Arbeitgeber können pauschal besteuert werden. Die einkommensteuerlichen Maßnahmen werden vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
mehr News aus Braunschweig