Alkoholverbot am Bohlweg: Erfolg mit Grenzen

Die CDU wollte wissen, ob man die Verbotszone und die Einsatzzeiten der Stadtwache ausweiten könne. Die Stadt hat dazu eine klare Meinung.

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Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Im Juni hatte die Stadt Braunschweig eine erste Bilanz zur im Sommer 2023 eröffneten Stadtwache an den Bohlweg-Kolonnaden sowie die Einrichtung einer dortigen Alkoholverbotzone gezogen. Demnach habe sich beides bewährt. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt nahm dies zum Anlass anzufragen, ob man beides nicht ausweiten könne. Doch die Verwaltung winkt ab.



In einer Anfrage im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung am heutigen Mittwoch heißt es, dass es sich trotz der verbesserten Situation bei den Kolonnaden weiterhin um einen Einsatz-Schwerpunkt handele. Zum anderen sei oftmals lediglich eine Verdrängung der Trinkerszene zu beobachten. Man wolle daher wissen, ob es Überlegungen in Bezug auf eine Erweiterung der Alkoholverbotszone gebe, um dem Verdrängungseffekt entgegenzuwirken.

Trinken in der Öffentlichkeit grundsätzlich zulässig


Doch die Stadt sieht hier keinen Spielraum. "Da das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit grundsätzlich zulässig ist, gibt es keine Grundlage dafür, prinzipiell dagegen vorzugehen. Alkoholverbote können - wie am Bohlweg geschehen - nur unter engen Voraussetzungen und räumlich beschränkt erlassen werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Alkoholverbotszone liegen aktuell nicht vor", heißt es in der Antwort.

Generell sei die Ausweitung einer Alkoholverbotszone kein probates Mittel gegen den Verdrängungseffekt. Vielmehr würde tendenziell ein neuer Verdrängungseffekt ausgelöst. "Solange es Bürgerinnen und Bürger gibt, die sich mit anderen Menschen treffen, um in der Öffentlichkeit Alkohol zu konsumieren, wird es im öffentlichen Raum zu solchen Begleiterscheinungen kommen", wird die Verwaltung deutlich. Auf diese müsse die Verwaltung jeweils im Einzelfall reagieren.

Keine Ausweitung der Präsenz


Auch an dem Umstand, dass die Stadtwache an den Abenden und Wochenenden nicht besetzt ist, wird sich wohl vorerst nichts ändern. Eine Ausweitung der ZOD-Präsenz am Bohlweg würde entweder zusätzliches Personal erforderlich machen oder eine weitere Reduzierung der Streifen im Stadtgebiet bewirken, heißt es aus dem Rathaus. Beides werde von der Verwaltung nicht angestrebt.


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