Braunschweig. Am gestrigen Mittwoch kam es an der Grundschule Hohestieg zu einem Großeinsatz von Polizei und Rettungskräften. Grund war die Auslösung eines Amok-Alarms. Wie sich später herausstellte, ein Fehlalarm - vermutlich absichtlich ausgelöst. Doch was drohen dem Verursacher für Konsequenzen, sollte er ausfindig gemacht werden?
Am Mittwochmittag wurden die Kräfte ins westliche Ringgebiet gerufen. Einsatzort war die Grundschule Hohestieg. Dort hatte es eine Alarmauslösung unter dem Stichwort „Amok“ gegeben. Ein Großaufgebot von Einsatzkräften rückte an, die Schule wurde evakuiert und das Gebäude abgesucht. Gegen 15 Uhr gab die Polizei dann Entwarnung. Man habe keine tatsächliche Gefahr feststellen können.
Erste Ermittlungen hätten aber ergeben, dass ein Amok-Alarmknopf (ähnlich eines Feueralarms) auf einer Schultoilette auf dem Hinterhof eingeschlagen wurde. Man habe ein Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens eingeleitet und ermittelt zu dem Fall. Am Donnerstagmorgen erklärte die Polizei Braunschweig auf Nachfrage von regionalHeute.de, dass es noch keine Hinweise auf den oder die Täter geben würde und die Ermittlungen laufen.
Was droht dem Verursacher?
Sollte es sich bei der Alarmierung um einen "schlechten Scherz" eines oder mehrerer Schüler handeln, so wird das sicher Konsequenzen haben. Ein Blick in das Niedersächsische Schulgesetz lässt erahnen, welche Folgen der ausgelöste Amokalarm haben könnte, sollte er mutwillig und ohne Grund von einem Schüler ausgelöst worden sein. Unter Paragraph 61 wird festgehalten, dass Ordnungsmaßnahmen zulässig sind, "wenn die Schülerin oder der Schüler durch den Schulbesuch die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet oder den Schulbetrieb nachhaltig und schwer beeinträchtigt hat".
In diesem Fall könnten dem Verursacher unter anderem ein Ausschluss vom Unterricht sowie von den außerunterrichtlichen Angeboten von bis drei Monaten, eine Verweisung von der Schule oder eine Verweisung von allen Schulen drohen. Am Ende entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung darüber, welche Maßnahmen angewendet werden sollen. Laut Schulgesetz soll dem Schüler innerhalb der Konferenz die Möglichkeit gegeben werden, sich zu der Sache zu äußern.